Da es bei Gründern ein "vorangegangenes Kalenderjahr" naturgemäß nicht gibt, sah die Praxis bei geringfügigen Überschreitungen (bis zur 50.000-Euro-Grenze) bislang meist so aus:

1 Ein Jungunternehmer stellte beispielsweise im Jahr 2008 fest, dass er im Jahr 2007 die 17.500-Euro-Grenze überschritten hat. 2.

  Das teilte er dem Finanzamt Mitte / Ende 2008 im Rahmen seiner Steuererklärung für 2007 mit.

3.

  Das Finanzamt machte ihn daraufhin ab 2009 umsatzsteuerpflichtig.

4.

  Umsatzsteuer-Nachforderungen für die Jahre 2007 und 2008 waren nicht zu befürchten.

Die bislang übliche Verwaltungspraxis ist allerdings durch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes (Aktenzeichen: V B 164/06) bedroht: Die Umsatzsteuerpflicht von Kleinunternehmern mit schwankenden Umsätzen setzt demnach automatisch im Jahr nach Überschreiten der 17.500-Euro-Grenze ein. Das gilt selbst dann, wenn im Folgejahr die Kleinunternehmer-Grenze wieder unterschritten wird!

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Ja klar, 4 und 4. Was ist denn aber mit den Steuern???? Wenn wir beide so um 2000€ netto verdiennen. Ich habe auch nicht all zu viel Ausgaben....lohnt es sich?????

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