Hallo,
Es gibt ein sprichwort: willst du wissen wer dein freund ist, dann mach mit ihm geschäfte!
Also grundsätzlich muss eine kündigung schriftlich erfolgen. Sie muss dem vermieter zugehen. Wurde die kündigung nur mündlich erteilt, so ist sie unwirksam. Damit wäre dein kumpel verpflichtet die kaution und die monatliche miete zu bezahlen.
Falls die kündigung wirksam erfolgt ist, so muss dein kumpel wegen der drei-monatigen kündigungsfrist auch in diesem zeitraum die miete bezahlen. Da er aber nicht in der wohnung wohnt, muss er die kaution nicht bezahlen. Die kaution ist eine sicherheit für den vermieter, für eventuelle schäden während der mietzeit bzw. Bei ausbleiben der miete oder nebenkosten. Da aber letztlich nur du als mieter in betracht kommst, wäre es unangemessen die hälfte der kaution von deinem kumpel geltend zu machen.
Du könntest möglicherweise nur ersatz deines vertrauensschadens verlangen... Hoffe ich konnte dir die frage beantworten