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semmel80

09.02.2009
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semmel80
09.02.2009, 14:44
Wie ist die Rechtslage! Dringend! (EBAy)

Hallo !

Vor einem Jahr habe ich bei Ebay einen Schrank verkauft. Das Geld habe ich per Überweisung erhalten.

Der Käufer hat immer wieder den Termin zur Abholung verschoben und sich dann überhaupt nicht mehr gemeldet.

Ich habe mehrmals E-mails geschickt. (mit Fristen !) Auch einen Brief mit Einschreiben/Rückschein. Wurde nicht bei der Post abgeholt.

Der Schrank war 1 / 4 Jahr eingelagert. Dann habe ich ihn weiter verkauft.

Jetzt nach 1 Jahr meldet sich der Käufer und will das Geld bzw. Schrank !

Weiß jemand wie die Rechtslage ist ? Der Käufer hat ja seine Vertragsbedingung nicht erfüllt.

Vielen Dank schonmal

Gruß

...zum Beitrag
Antwort
von semmel80
09.02.2009, 14:56

Danke erstmal !!!

Also er wurde mehrmals PER EMAIL und SOGAR per EInSCHREIBEN aufgefordert. Jeweils 4 Wochen Frist. Keine Reaktion. Auch telefonisch war niemand erreichbar.

Garantie und Gewährleistung habe ich angegeben.

Er hat seine Vertragsbedingungen nicht eingehalten denke ich. Ware wurde nicht abgeholt wie auch bei Ebay stand. Hatte auch dort eine Frist gesetzt.

Ich kann doch einen großen Schrank nicht ewig liegen lassen.Ich bin umgezogen.

Habe ihn danach schon 1/4 Jahr eingelagert.

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