Folgender Teil ist noch abgeschnitten worden: Weiterhin bekommt der Arbeitnehmer pauschal monatlich 375 Euro Verpflegungspauschale zum Monatsgehalt aufsummiert. Im Durchschnitt wird der Arbeitnehmer pro Monat ca. 16 Tage zu je 24 Stunden von seinem Wohnort entfernt im Hotel verbringen. Gibt es auch eine Möglichkeit diesen Bruttozuschuss direkt in Netto umzuwandeln? Ebenfalls durch Steuerfreibetrag monatlich oder rückwirkend durch die Einkommenssteuererklärung?
Wow, vielen Dank für die vielen Antworten! Zum Teil habe ich mich wohl ein wenig umständlich ausgedrückt.
Bei Einzug war die Wohnung zwangsvermietet, da der Vermieter Privat-Insolvenz beantragt hatte. Zum damaligen Zeitpunkt (vor 3 Jahren) wurde ein Kaution in Höhe von 1060 Euro bezahlt. Vor etwa 1 Jahr hat der eigentliche Besitzer die Vermietung wieder übernommen und in diesem Zuge auch die Kaution überschrieben bekommen. Nun verlangt er eben obige Nachbesserungen (bzgl. Wartung wurde im Mietvertrag nichts gefunden - die chemische Teppichboden-Reinigung wurde als Klausel festgehalten, kommt mir jedoch ein wenig spanisch vor). Alle Nachbesserungen wurden innerhalb 19 Tagen durchgeführt, einzig die Reinigung steht noch aus, wäre theoretisch aber auch kein Problem. Schlüssel wurden zum Teil direkt nach Auszug an den Makler übergeben. Nun stellt sich der Vermieter aber quer und fordert obigen Mietausfall sowie die Reinigung des Bodens. Von der Kaution will er den Mietausfall einbehalten. Der Mieter soll dies bei seiner Haftpflicht geltend machen. Anscheinend besteht auch kein Kautionssparbuch - der Vermieter will mit max 2% Zinsen rechnen. Alles in allem scheint es als wolle der Vermieter die Zahlung verweigern bzw. es ist ihm nicht möglich. Nun ist er anscheinend erstmal 2 Wochen im Urlaub. Alles in allem sieht sich der Mieter aber in einer guten Position die volle Kaution zurückzuerhalten und diese ggf. über einen Anwalt einzufordern. Theoretisch könnte er wohl zusätzlich die Wartungs- und Reinigungskosten einfordern, oder?