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seikja123

05.09.2010
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runfunfrunk
15.05.2008, 23:21
Müssen bei einer Schätzung der Heizkosten die tatsächlichen Werte im Folgejahr verrechnet werden?

Im Jahr 2005 wurden in meiner Wohnung die Zähler an den Heizungen nicht abgelesen. Trotz Rückfrage bei ISTA wurde kein 2. Termin für die Ablesung mitgeteilt. Trotz Angebot die Zähler selbst abzulesen (ich habe die Zählerstände festgehalten), erfolgte die Abrechnung der Heizkosten mittels Schätzung. Im nächsten Jahr wurde die Abrechnung wieder mittels Schätzung erstellt. Begründung: Keine für die Abrechnung verwertbaren Anfangsbestände der Zähler. Darf in zwei aufeinander folgenden Zeiträumen die Abrechnung mittels Schätzung erstellt werden, oder muss die Schätzung abgezogen werden von dem Gesamwert für zwei Jahre für die Ermittlung der Heizkosten für das Folgejahr?

...zum Beitrag
Antwort
von seikja123
05.09.2010, 10:49

Hallo,

habe ähnliches Problem. Schätzung ist bei mir zu Recht erfolgt, weil ich die Ablesetermine versäumt habe. Was ist aus Deiner Sache geworden?

...zur Antwort
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