Also Paragraph 11 bewachverordnung sagt zum Thema Dienstausweis ladendetektiv nämlich das dieser nicht verpflichtet ist einen Ausweis mitzufahren. Wäre aber sinnvoll sich vor Behörden ausweisen zu können. Ich selber habe auch einen dabei,aber nicht zwingend nötig.
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Halte dich doch einfach an Geschwindigkeisbegranzungen. Da wo hundert ist ist hundert. Ob du 19 bist oder warst und nen BMW unterm Hintern hast ist somit vollkommen egal.
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Die Farben wurden geändert da Polizeifahrzeuge leasingfahrzeuge sind . Das Silber ist einfacher zu verkaufen als weisse fahrzeuge
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Hallo ich komme aus der Branche bin ladendetektiv und doorman. Handschellen dürfen zur Fixierung eines beschuldigten nur genutzt werden, wenn er z.b. dir gegenüber gewalttätig wird oder aber er um sich schlägt und dabei die Gefahr besteht , dass er dich bzw. unbeteiligte Person schädigen könnte/wird. Lieben Gruss