Antwort
Als Geschäftskunde kann man per Mail Gutscheine auf Rechung bestellen! Habe die Gutscheine gestern in der Filiale abgeholt.
Als Geschäftskunde kann man per Mail Gutscheine auf Rechung bestellen! Habe die Gutscheine gestern in der Filiale abgeholt.
Nein darf er nicht! Wegen eines ganz simplen Grundes, er würde seine Aufsichtspflicht verletzen. Falz du dich irgendwie verletzen solltest( etwas brechen) müsste der aufsichtsführende Lehrer für dich haften. er könnte dich aber zur schulleitung oder zum Schulsekretäriat schicken und auf dem Weg dahin bist du versichert. Das ist das was im Schulgesetzbuch steht.