Antwort
Hallo zusammen, ich habe auch ein Schreiben im Juli an die Deutsche Bank abgeschickt und knapp 2 Wochen später die Rückantwort erhalten mit dem Inhalt:
Auf Ihre Anfrage hin werden wir daher prüfen, ob die von Ihnen geltend gemachte Rückerstattung von Bearbeitungskosten bei o.g. Darlehen im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH steht. ... Da uns nach Bekanntwerden des Urteils eine Vielzahl von Kundenanfragen erreicht, bitten wir Sie bis zum Abschluss unserer Bearbeitung noch um etwas Geduld.
Es ist mittlerweile Mitte Oktober, d.h. seit dem Schreiben ist nichts passiert, ca. 3 Monate, was soll ich machen, soll direkt zur Deutschen Bank hingehe und um Auskunft fordern?
Was meint Ihr?