Ich bin ja auch der Meinung, dass schon Verjährungen greifen. Ich habe bis 2010 nicht eine einzige Rechnung erhalten. Es besteht keine Einzugsermächtigung. Die RWE beruft sich auf ein BGH-Urteil von 1987 (!)- Die Ausschlussfrist von zwei Jahren gelte nur im Falle von Rechnungskorrekturen und nicht, wenn eine Rechnungsstellung gänzlich unterblieben ist. Stimmt das??? Ich hatte mich auf die Verjährung nach dem BGB berufen.

 

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