also..laut vertrag ist eine kündigung erstmals zum 31.08.2011 möglich..sollte eine vorzeitige kündigung der mieträume erfolgen,haftet der mieter für die zeit des leerstands,aber max für ein jahr..so steht es hier..

...zur Antwort

wir wohnen jetzt noch in einer 5-zimmerwohnung..der vertrag geht noch bis ende oktober2010.meine lebensgefährtin hat halt 4 kinder und die gegnd hier war uns ein wenig einsam von den nachbarn ganz zu schweigen..nun..die grosse ist kurzfristig nach leipzig gezogen und hat natürlich ein recht auf ihr kindergeld..die zweitälteste..da fällt jetzt der unterhalzsvorschuss weg..das sind locker 300 euro weniger im monat..

...zur Antwort