In Deutschland sagen die Gesetzlickeiten aus, dass eine Frau bis zur zwölften Schwangerschaftswoche die Schwangerschaft abbrechen kann. Als nicht rechtswidrig gilt dies jedoch, wenn als Grund des Schwangerschaftsabbruches seelische oder körperliche Beschwerden durch Austragen des Kindes bei der Mutter Folge sein könnten. Unter diesen Absatz der Nichtrechtswidrigkeit fällt oft der Grund, einer Behinderung des Ungeborenen. Dieser Grund wird anerkannt und man darf die Schwangerschaft bei Feststellung einer Behinderung ohne Frist abbrechen.

Findet ihr diese Gesetzlichkeiten legitim?