Die Frage ist nicht leicht zu beantworten. Bei Betriebswirten kenn ich mich nicht aus. Bilanzbuchhalter sind meistens in Großunternehmen als Leitung im Bereich Rechnungswesen angestellt. Hier sind sie für die Prüfung der aktuellen Zahlen und Auswertung dieser Zahlen zuständig; anhand dieses Zahlenwerkes beraten Sie die Geschäftsleitung, welche Abteilungen/Projekte gewinnbringend sind und welche halt nicht! Ob oder ob nicht gehandelt wird ist nun wiederrum die Aufgabe der Geschäftsleitung! Ein Bilanzbuchhalter prüft, plant und berät lediglich - er ist gehobende Ausführungsebende; beratende aber nicht entscheidende Ebene. Weiterhin wirkt ein BIBU bei den Abschlüssen mit, in dem er die Zahlen des Unternehmens zusammenträgt - hier wiederrum ist er nur für die Vorprüfung/ Erstellung zuständig; die Freigabe erfolgt auch hier über den Steuerberater!!! Ich würde kurz sagen, ein BIBU ist der Leiter des Rechnungswesens und die rechte, beratende Hand der Geschäftsleitung!

In der Selbstständigkeit sind einem BIBU (durch den Konkurrenzdruck mit den Steuerberatern, durch Gesetze und Verordnungen die Hände gebunden!!!)

Er darf Konten nicht eröffnen, darf diese aber führen, abschließen darf er sich aber nicht.... GRRRRR.

Weiterhin darf er sich (wie jeder ausgelernte Steuerfachangestellte) ein Lohnbüro aufmachen, wenn da die UST nicht wäre!!!!

Selbstständigkeit ist also nicht wirklich lukrativ!!!

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!!!

...zur Antwort