Aufstellung aller Schulden machen, Gespräch mit Gläubigern suchen und um Reduzierung der Belastung bitten und dabei mit offenen Karten spielen. Eure Schulden sind wirklich kleine Beträge, da geht die Welt noch nicht unter. Da kommt Ihr noch raus. Nur eins noch, keine neuen Schulden machen bzw. auf Pump kaufen. Sonst geht euch echt die Luft aus. VIel Erfolg.

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Gehe doch einfach mal zur nächsten ASB - Geschäftstelle. Dort wird man dein Anliegen aufnehmen. Kannst ruhig sagen. dass du nur ne Einmalspende machen wolltest. So Dinger interessen die Hilfsorganisationen übrigens auch, weil immer Leute unterwegs sind, welche schmuh machen und dieses negativ zurück kommt.

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Hallo Moro,

welche Ausstattung habt ihr den? Eine Wehr mit Grundausstattung hat sicher nicht die Möglichkeiten wie eine Schwer- oder Stützpunktwehr. Zu beachten ist generell das Jugendliche nicht überfordert werden und Übungen gemäß ihres körperlichen Entwicklungsstandes durchzuführen sind. Schließlich wäre es fatal, wenn 4 vierzehnjährige die TS aus dem TSF buckeln müssten... Als Szenario wäre zum Beispiel folgendes denkbar: Auf dem Weg zur Einsatzübung kommt ihr durch Zufall auf einen VU auf einem Wirtschaftsweg oder einer kaum befahrenen Seitenstraße zu. Dort ist ein PKW mit einem Radfahrer zusammengestoßen. Der PKW- fahrer wollte noch ausweichen, hat aber den Radfahrer leicht berührt worauf dieser stürzt. Der PKW landet nach dem ausweichen im Graben. Der radfahrer ist mittelschwer verletzt, der PKW- Fahrer hat einen Schock. Die Unfallstelle muss gesichert und beide Personen müssen betreut und versorgt werden. Auch der Notruf muss erfolgen (über 4 Meter Funk auf Ausweichkanal mit gespielter Leitstelle). Super wäre es, wenn es euch gelingt, die örtliche Hilfsorganisation für diese Übung zu gewinnen und diese kommt mit einem RTW vorbei. Du wirst sehen, die Übung wird sehr realistisch bis zum Schluß ablaufen....

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Hallo TrommelPedda,

wenn du hauptberuflich in einer BOS- Organisation tätig bist, musst du immer mit Interessenkonflickten rechnen und bei manchen Kameraden hast du unter Umständen einen schwierigeren Stand, weil dein hauptberufliches Fachwissen in die ehrenamtliche Tätigkeit mit einfliesst und einige Kameraden da ein Problem mit haben. Bei mir war es leider so, hauptberuflich Rettungsdienst gefahren bei einer BF und ehrenamtlich in einer kleinen Feuerwehr mit Grundausstattung aktiv. Das gab leider Probleme und am Ende bin aus aus dem ehrenamtlichen Dienst ausgeschieden bzw. habe mich entpflichten lassen weil ich es wagte, meinem damaligen Wehrführer im Einsatz zu untersagen, dass er ALLEIN unter PA in eine brennende Wohnung geht... . Ab diesem Zeitpunkt wurde gegen meine Person geschossen und das hab e ich mir nicht weiter angetan. Aber zu deiner Frage: Generell ist es möglich hauptberuflich bei einer BOS- Organisation und ehrenamtlich bei einer anderen zu sein. Einige Organisationen und Behörden wünschen es jedoch nicht und setzen dem hauptamtlichen MA unter Umständen entsprechende Klausel in den Arbeitsvertrag, welcher eine ehrenamtliche Mitarbeit untersagt oder in Teilbereichen ausschließt. Inwieweit dieses rechtsmässig ist, kommt auf den Einzelfall an, da es unter Umständen Schutzinteressen des Arbeitgebers gibt. Auch ein Problem könnte unter Umständen die Kombination Polizist / Feuerwehrler oder Rettungsdienstler sein, da ein Polizist auch in seiner Freizeit gewisse Interessen von Amts wegen durchzusetzen hat und eingreifen muss, wenn er von Ereignissen erfährt, welche Verfolgungswürdig sind.

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Minderjährige sind nicht geschäftsfähig, Vertragabschluss dürfte wohl rechtswidrig sein. Mutti oder Papi umgehnd das Elend beichten. Mehr kannst du im Augenblick nicht machen. Außer allen Mut zusammen nehmen und ...

du weist schon...

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Hallo koelner,

sorry aber jetzt muss ich auf deine Frage ne blöde gegenfrage stellen! Motivationsprämie? Was ist den das? Hab ich noch nie gehört.

Und warum nen Fass aufmachen wenn das kind doch sowieso in den brunnen gefallen ist?

Nein , ich komme jetzt nicht mit den üblichen argumenten, hey, hast schulden, geld steht dir nicht zu und so weiter... Das sollen andere machen. vielmehr interessiert mich, wer so etwas behauptet und warum dass so sein soll.

Übrigens, kleine Brötchen schmecken auch sehr gut sagt der insolvente schulli...

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Hallo nach Hamburg,

da hast du ja einiges an mehr Fragen... .

ADN: kann ich dir keine Antwort drauf geben, ist mir nicht bekannt.

Auslösen einiger Gläubiger: Auf keinen Fall, das wäre eine Bevorzugung, deine Inso wäre gelaufen bevor Sie angefangen hat.

TV - Gerät auf Pump: Forderung wird in die Inso mit einfliesen. ABER ! Unter Umständen kann dir eine Anzeige wegen Betrug blühen, wenn man dir nachweisen kann, dass du bei Abschluss der Finanzierung schon wustest, dass du pleite bist.

Soweit erstmal.

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Das Fahrzeug fliesst in die Insolvenzmasse erst einmal mit ein. Der Th muss es sogar einfliesen lassen, da er eine bestandsaufnahme über event. Vermögen erstellen muss. Bei Fahrzeugen mit geringem Wert gibt der TH in der regel nach Prüfung das KFZ wieder frei. Soll bedeuten, es wird aus der Inso- Masse heraus genommen. Darüber erhäst du dann auch besonders Nachricht.

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Hallo Fragesteller, diese Frage war vor kurzem hier schon mal gestellt worden und die Mehrheit verneinte die Möglichkeit für ein Praktikum im RD.

Diesbezüglich möchte ich sagen, dass Personen unter 18 Jahren nach meiner Ansicht als Schülerpraktikant ( normales Schulpraktikum) im Krankentransport und Rettungsdienst nichts verloren haben (das geht nicht gegen deine Person). Die Gefahren, welche du dort ausgesetzt sein würdest, würde der Gemeindeunfallverband als Träger der Schulversicherung im Rahmen eines Praktikums nicht akzeptieren. Außerdem hat der Transportfahrer auf einem Rettungsmittel schon genügend Verantwortung, er kann nicht noch ein Auge auf einen Schülerpraktikanten im Einsatz haben. Als Transportführer auf einem RTW würde ich auch einen minderjährigen Praktikanten nicht mitnehmen. Diesbezüglich würde ich arbeitsrechtliche Konsequenzen in Kauf nehmen.

Anbei noch ein Beispiel aus 20 jähriger Rettungsdiensterfahrung: Vor fast genau 4 Jahren wurde der RTW auf welchem ich Dienst hatte zu einem VU alarmiert. Dieser Unfall war ein Frontalzusammenstoss zweier PKW auf einer Landstraße bei ca. 100 KM/H. Als erstes Blaulichtfahrzeug traff ein Streifenwagen der Polizei, besetzt mit zwei Beamten und einem Schülerpraktikanten (damals 16 Jahre) ein. Zwei Personen waren bei eintreffen der Pol. bereits verstorben, zwei weitere Personen waren polytraumatisiert, aus dem Unfallwagen herausgeschleudert, bzw schwerst eingeklemmt. Die Beamten begannen sofort mit Erste-Hilfe Maßnahmen, auch der Schülerpraktikant wurde von den Polizisten aus der Not heraus mit eingebunden. Der aus dem Wagen heraus geschleuderte Mensch ist wenig später in "Armen" des Schülerpraktikanten verstorben. Der Schülerpraktikant musste danach über mehrere Wochen interveniert werden... .

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HALT Stopp!!!

Die Raten für das Darlehen sind zu hoch!

Das hat erst mal nix mit ner PI zu tun.

Wenn die monatlichen Belastungen zu hoch sind und nicht mehr getätigt werden können, erst mal das Gespräch mit dem Gläubiger/ Bank suchen. Das einstellen der Zahlung wäre der schlimmste Fall, weil dann gerät alles aus den Fugen. Daher versuchen, die Belastung zu mindern. Wenn Sie offen und ehrlich gegenüber dem Gläubiger auftreten, können Sie viel erreichen. Meistens lassen sich die Gläubiger darauf ein. Die Zahlungen können Sie bei scheitern immer noch einstellen, ich sage Ihnen aber gleich, wenn Sie jetzt schon damit persönlich zu kämpfen haben, wird das dann folgende für Sie persönlich noch schlimmer und noch mehr belasten. Schulden haben viele, Probleme, die Schulden in den griff zu bekommen haben viele auch und eine PI stellt bei Überschuldung eine Chance auf einen Neuanfang da.

Bevor jetzt irgendwer mit dummen Kommentaren kommt, ich bin Pleite und in der PI und hier in diesem Fall ist das Kind noch nicht in den brunnen gefallen!

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Hallo Nicki,

am besten, du fragst diesbezüglich einen Fachmann welcher sich mit unterhaltsrecht und PI auskennt. Das hier ist ein Kombination wo ich ehrlich keine Ahnung von habe.

Ich weis auch nicht, ob ein PI in diesem Fall sinvoll wäre, da ja neue Verbindlichkeiten auftauchen welche nicht bezahlt werden können. Daher wirklich: Leute fragen die wirklich Ahnung haben, eine ausführliche Information hier im Forum wirst du nur schwer bekommen da dieses schon in die rechtsberatung herein gehen kann... .

Viel Glück euch.

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Schülerpraktikum im Krankentransport/ Rettungsdienst? Klare Sache, NEIN! Selbst wenn du eine Dienststelle finden würdest welche dir dieses Praktikum ermöglicht, als Transportführer auf dem Einsatzwagen würde ich dich auf keinen Fall mitnehmen. Dieses geht nicht gegen deine Person, vielmehr gibt es zu viele Gefahren, welche du ausgesetzt werden würdest.

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Hallo blablabla oder wie auch immer.

Ein Praktikum im Krankentransport/ Rettungsdienst ist auf vielen Rettungswachen möglich aber:

Vorweg die wenigsten Wachen nehmen Praktikanten unter 18 Jahren da das Risiko in dem Job doch recht hoch ist (Einsatzfahrten, Gefahren an der Einsatzstelle, Infektionsgefahren usw.)

Als null-acht-fünfzehn-Praktikant wirst du keine Patienten versorgen dürfen, außer vielleicht mal nen Pflaster kleben da du sicherlich noch nicht das nötige Wissen und die Erfahrung vorweisen kannst.

Meine ehrliche Meinung dazu: Schnupperpraktikanten wenn über 18 Jahre alt, ja, Schülerpraktikanten NEIN! Als Transportführer auf dem RTW würde ich einen Schülerpraktikanten zu derem Schutz nicht mitnehmen!!!

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Sofern keine Mahnung gekommen ist, sollte die Forderung verjährt sein. Aber sicher bin ich mir nicht. Auf jeden Fall Widerspruch gegen die Forderung einlegen, dann müssen die reagieren... .

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Würde diese auf jeden Fall angeben, da deine Werbepartner die werbung beim Fiskus geltend machen werden. Vielleicht als Honorar angeben, wichtig ist, es ist versteuert. Ich persönlich führe gelegentlich Studien für Institute durch und gebe diese Ein- und Ausgaben zusätzlich als Honorar an. Sicher ist sicher...

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Nudeln mit Soße ist immer gut, ansonsten Restbestände falls vorhanden. Reis-Gemüsepfanne auch recht lecker, Bratkartoffeln mit Ei, ne leckere Erbsensuppe aus der Dose vom Discounter oder selbst machen (günstiger). Pfannekuchen vielleicht... . Man kann einiges machen, musst nur creativ sein und ein wenig probieren.

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Hallo Fragesteller,

es kommt darauf an, in welcher geschäftlichen Beziehung Sie zu dem Händler stehen. Falls Sie diesem nur ein Kleinigkeit zukommen lassen möchten weil er Ihnen einen gefallen getan hat, wäre Apfeltabak sicher ganz nett für eine Wasserpfeiffe. Ansonsten vielleicht eine Kleinigkeit für die Kids. Auf gar keinen Fall einen Nacktkalender mit irgendwelchen Girls. Das wäre unter Umständen eine Beleidigung (Religion). Ansonsten mehr Infos bitte...

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Nach Luxenburg.... cool. Luxenburg Stadt ist eine interessante Stadt, besonders die Altstadt. Echt sehenswert. Ich war vor Jahren dort und habe eine Stadtführung der besonderen Art genoßen, ein Stadtstreicher oder auch Berber hat mir die Stadt gezeigt. Da kommt man in Ecken, wo sonst keiner hin kommt.

Auf deine Frage; Maut in Luxenburg, nein... . Zölle und Gebühren eigentlich nicht. In Luxenburg immer aufs Tempolimit achten, dass kann dort richtig teuer werden wenn man zu schnell unterwegs ist. Ansonsten auf jeden Fall in Luxenburg tanken und einkaufen gehen, da Luxenburg wesentlich günstigere Steuersätze noch hat. Aber auf die deutschen Einfuhrbestimmungen beim Zoll achten. Da kannst mal googeln ... .

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Vermutlich ist die Zündanlage nass geworden. Die Zündkerzen können keinen Funken zum Motor übertragen. Am Verteiler jedes Kabel einzel abziehen und mal von innen trocken wischen. Unter Umständen fährt er dann wieder....

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Hallo auch,

also, die Rechnung in Höhe von 700 Euro ist für einen Notarzteinsatz sowie für einen Rettungswagen mehr als in Ordnung, Das die Leitstelle zwei weitere Wagen entsendet hat, spricht für den Disponenten, der die dringlichkeit des Notrufes richtig einschätzte und dem die Verkehrslage kannte. Berechnet wurden jedoch nur der NA sowie der RTW, sonst wäre die Rechnung höher (es gibt übrigens keine Unterschiede von der Kostenhöhe bei Privat- und gesetzlich Versicherten, diese Sätze sind gleich). Gesetzliche Krankenkassen verweigern manchmal die Zahlung, wenn der NA am Einsatzort nur noch den Tod feststellt. Dann argumentieren die Kassen, dass die Person ja schon verstorben gewesen wäre und bei verstorbenen sind Kassen von der Leistungspflicht befreit. Hier aber hat die Person noch gelebt und daher besteht die Verpflichtung zur Leistungserstattung, Ausnahe, im vertrag ist etwas anderes geregelt. Auch der Versicherungsagent der verstorbenen kann dir da unter Umständen weiter helfen. Auf jeden Fall nicht locker lassen. Viel Erfolg.

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