Antwort
Ich bin der Ansicht das sie es darf
Begründung:
Sie schadet dadurch nicht das Unternehmen, ausser sie ist jetzt selbständig in der gleichen Branche " Wettbewerbsverbot" sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein.
Sie gibt ja auch in ihrem persönlichen lebenslauf bei einer bewerbung an das sie hier und da gearbeitet hat.