Welche Straftatbestände wurden erfüllt, wenn jemand einen anderen mit dem Messer bedroht?
Angenommen, eine Person bedroht eine andere Person mit einem Messer, indem er es ihm an den Hals hält. Er möchte an eine bestimmte Information von ihm gelangen oder erwartet eine bestimmte Aktion von ihm.
Liege ich damit richtig, dass somit §240 Nötigung und §241 Bedrohung in Kraft treten?