schmerzensgeld gibts nur wenn du es vor gericht zugesprochen erhältst. die werden dann auch die höhe des schmerzensgeldes festlegen. kann mir aber nicht vorstellen, dass es da was gibt. ist schon wierig an das ran zu kommen wenn der täter volljährig ist, aber bei 12-14 jährigen sehe ich so gut wie keine chance.
gute besserung