Hast Du denn an dem Fahrzeug was - insbesondere Fahrwerk oder Felgen - verändert? Wenn alles Original ist, kann man Dir eigentlich nichts. Wird im Nachhinein schwiering, dagegen anzugehen, falls Du schon was unterschrieben hast. In diesem Fall aber auf jeden Fall mal einen Anwalt fragen.

Solltest Du aber z.B. Felgen fahren, die zu weit raus stehen und trotz gegebener Bodenfreiheit am Radlauf schleifen, werden die auch keine Zulassung für dein Fahrzeug haben. Zumindest nicht ohne Auflagen. In dem Fall müsstest Du die Strafe hinnehmen und das wäre, wie schon von meinem Vorredner erwähnt, ein A Delikt.

...zur Antwort