ich glaube du musst auf jedenfall sicherstellen das niemand oder etwas zu Schaden kommen kann, denke mal auf Plätzen wo Menschen sind eher nicht. Zudem brauchst ne Haftpflichtversicherung fals die Drone abstürzt und jemanden verletzt bzw etwas beschädigt.

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Kann Jobcenter Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle fordern?

Hallo. Bin überfordert mit dem Jobcenter...

Kurz mal meine Vorgeschichte: Ich bin Vater eines 12 jährigen Jungen der seit einigen Jahren bei seiner Mutter lebt. (Haben uns vor vielen Jahren getrennt). Ich gehe seit Jahren Vollzeit arbeiten und die Mutter bezieht Leistungen nach ALGII. Vor 3 Jahren kam dann von ihrem Jobcenter eine Aufforderung ihnen meine Einkünfte etc zu offenbaren da das Jobcenter Leistungen für den Jungen erbringt. Ich habe alle Unterlagen eingereicht und bezahle soviel Unterhalt dass zusammen mit dem Kindergeld der Junge komplett aus dem Hartz4 rausfällt. Laut Bescheid hat er einen Badarf von ca 416 Euro (291 Euro Regelbedarf + Miete, Heizung, Nebenkoten ) Ich zahle 230 Euro und er bekommt zusätzlich seine 192 Euro Kindergeld, macht zusammen 422 Euro. (leider sind die Bescheide schon ein paar Monate alt aber viel hat sich daran nicht geändert).

Nun hat das Jobcenter anhand meiner Unterlagen berechnet das ich laut Düsseldorfer Tabelle 322 Euro zahlen könnte. Die Differenz aus dem gezahlten Unterhalt und dem laut Tabelle fordert das Jobcenter rückwirkend zurück (knapp 1000 Euro) und weiterhin das ich den vollen Unterhalt zahle. Hintergrund scheint der zu sein das man das Kindergeld dann an seine Mutter anrechnen könnte.

Darf das Jobcenter solche Forderungen stellen obwohl sie keine Leistungen für den Jungen erbringen und ist das alles überhaupt rechtens?

Ich habe kein Problem damit mehr für mein Sohn zu zahlen wenn er denn auch etwas davon hätte aber so hat leider nur das Jobcenter etwas von meinen höheren Zahlungen und nicht mein Sohn.

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Hab den Brief nochmal rausgekramt. Auf 2 Seiten wird mir vorgerechnet was Ich zahlen müsste und was der Junge braucht. Zudem habe ich die Bescheide von der Mutter bekommen wo drin steht das das Jobcenter 0 Euro für ihn zahlt.

Zitat aus der Forderung:

Weil der Unterhalt tatsächlich nicht in dieser Höhe gezahlt wurde, sind vom 01.05.17 bis 30.04.2018 Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II in Höhe von insgesamt 947,50 Euro zu viel erbrecht worden. In dieser Höhe ist der Unterhaltsanspruch auf mich übergegangen.

So das ist der Punkt wo es bei mir klemmt, wieso werden 950 Euro gefordert mit der Begründung es wären Kosten vom Jobcenter gewesen wenn aber in den Bescheiden 0 Euro stehen.

Mich würde es auch nicht stören die 322 Euro zu zahlen. Die 230 Euro hatte seine Mutter mit mir so abgesprochen damit der Junge einfach nichts mit dem Jobcenter zu tun haben muss.

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