Wird lebenslanges Wohnrecht von der Erbmasse abgezogen?
Folgende Sachlage : Zwei Brüder. Vater gestorben. Sohn 1 hat vor Jahren Wohnung im Haus gekauft und möchte das Haus samt Restschuld übernehmen. Er soll dann alleine im Grundbuch stehen. Der Mutter möchte er kostenloses lebenslanges Wohnrecht gewähren. Sie möchte nichts erben die Söhne sollen sich einigen. Sohn 1 wollte Sohn 2 dann auszahlen. Nun hat Sohn 1 sich ausrechnen lassen das das lebenslange Wohnrecht der Mutter auf 20 Jahre gerechnet kosten im 6 stelligen Bereich verursacht und meint das das von der gesamten Erbmasse abgezogen wird. Wenn man das also ab rechnet bleibt nichts mehr übrig und Sohn 2 würde leer ausgehen und nicht den vereinbaren Betrag ausgezahlt bekommen. Ist das richtig?