Vielen Dank schonmal.

Ich kenne es aus dem Leistungskatalog der Pflegeversicherung, dass jede Tätigkeit beschrieben ist und auch die Möglichkeit von Kombinationen. So kann ich nicht gleichzeitig Körperpflege und Essenszubereitung abrechnen. Wenn die MT eine Erweiterung der KG ist, schön und gut, aber ist das auch so? Es muss doch eine Mindestumfang der Leistung geben. Oder ist man dem Physiotherapeuten in der Beziehung "ausgeliefert"?

Meine bisherigen Abrechnungen anderer Therapeuten enthielten bisher entweder das eine oder das andere.

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