Ja das leuchtet schon ein das beide zu 100% haftbar sind. Allerdings sollen beide die selbe Summer zahlen was dann aber logischerweise zu einer Überzahlung hinaus läuft. 

Jein die Wohnung war in einem renovierbedürftigen Zustand. Wenn sie die Wohnung auf ihre Kosten Renovieren dürfen sie früher rein ohne jegliche zusatzkosten. 

Und mit der Miete zahlt man doch für die Betriebskosten  mit ein oder seh ich das falsch ?

Nun brauchten sie aber keine Miete zahlen somit ist da doch auch nichts zum verrechnet.  Also seh ich es richtig das sie jetzt doppelt zahlen müssen einmal die Renovierung und jetzt die Betriebskosten. .?

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Meine Freundin hat folgendes Problem ihr Mann hat sie sitzen lassen und ist nach nur nen halben Jahr aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag lief seit dem 01.12.13. Nun sollen BEIDE die Betriebskosten  vom 11.11.13-31.12.13 zurück zahlen. Zum ersten lief der Vertrag ja er zum 01.12 und zum zweiten warum sollen beide die selbe Summer zurück zahlen?

Nun kam ein Mahnbescheid wo der Vermieter angegeben hat das es sich um die Miete des Wohnraum handelt ?

Dies ist aber nicht der Fall es handelt sich ja um die Betriebskosten.  Kann man da von einem Formfehler sprechen und dagegen vor gehen?

Vielen Dank für die Antworten. 

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ja das geht....es würde auch andersrum gehen wennbeide elternteile weiss sind kann das baby trotzdem farbig werden....das liegt dann an die vorfahnen....

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Ja sie bekommen genug zum leben.

Ich gehe für noch weniger arbeiten(ausbildung)habe auch ne kleine tocher und wir kommen gut aus meiner tochter fehlt es an nichts...denke das Harz4 empfänger zu hohe ansprüche haben die sie meiner meinung nach nicht haben sollten...wie gesagt bekomme noch weniger als nen Harzer unhd gehe 40Std/woche arbeiten....-wo ist da die gerechtigkeit

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