Da aufgrund des Polizeiberichtes die Schuldfrage offensichtlich geklärt ist, muss die KFZ-Haftpflichtversicherung bezahlen. Allerdings lohnt es sich bis zu einem Betrag von ca. 1000 € (den genauen Schwellenbetrag berechnet dir dein Versicherung auf Wunsch) den Schaden selbst zu bezahlen, bzw. an die Versicherung zurückzuerstatten um den Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten. Dies fiele besonders ins Gewicht, falls du im Versicherungsjahr nochmal einen Schaden hättest - dann würde der Beitrag nämlich überproportional steigen!
Antwort
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In manchen BAV-Verträgen ist eine bestimmte Todesfallsumme mitversichert - nicht bei allen. Die genaue Todesfallsumme kannst du dem Versicherungsschein entnehmen. Eine Wartezeit für die Todesfallabsicherung (sofern vorhanden) gibt es nicht, sie gilt ab Vertragsbeginn über die volle Summe. Einzige Ausnahme: bei Beitragsrückstand ist die Versicherung u. U. von der Leistung frei - dann würde nicht ausbezahlt.