Die Freigabe am Automaten funktioniert über eine Chipkarte, mit der das System dein Alter bestätigt. Der Chip ist mit einem Altersmerkmal ausgestattet, der dein Alter bestätigt. Da der Führerschein keinen Chip hat, kann man den Führerschein dafür nicht verwenden.

Also Bankomatkarte oder Kreditkarte benutzen.

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Die  Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein der EU vereinheitlicht die Rahmenbedingungen in den EU (und EFTA) Staaten.

Nachdem Kroatien auch in der EU ist, kannst du mit deinem A2 Führerschein die gleichen Motorräder fahren wie in Deutschland.

Das bedeutet:

  • max. 35kW (~48 PS)
  • max. 0,2kg/kW sofern das Motorrad nicht die doppelte (ungedrosselte) Leistung hat

bedeutet: wenn du dir ein (auf A2, also 35kW) gedrosseltes Motorrad ausleihst, darf dieses Motorrad ungedrosselt nicht mehr als 70kW/~95 PS haben. Auch darf es nicht weniger als 175kg wiegen, wenn es gedrosselt ist, da man sonst über die 0,2kg/kW kommt (35kW/175kg= 0,2kW/kg).

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