Ja kannst du. Stell sicher, dass Geld auf deinem Konto ist und du die PIN für die Karte weißt. Dann kannst du mit der Karte genauso bezahlen, wie es jeder andere volljährige oder z.B. deine Eltern auch tun würden :)
Ist nicht wild. Grundsätzlich ist erstmal wichtig, dass du unterschrieben hast und nicht jemand anders. Der Ausbildungsvertrag geht in die Personalakte und das schaut sich kein Schwein mehr an. Ist absolut normal, dass eine Unterschrift sich im Laufe der Zeit mal ändert. Würde natürlich jetzt nicht wöchentlich anders unterschreiben :)
Grundsätzlich kannst du den Kredit alleine aufnehmen. Da lässt sich eine Bank unter Umständen ungern drauf ein, da sie beide Ehepartner als Kreditnehmer haben möchte (größere Sicherheit für die Bank). Kommt am Ende darauf an, wie hoch der Kredit ist und (falls vorhanden) wie viele von den Grundschulden miteinbezogen werden sollen :)
Grundsätzlich ist das egal, ob du den Verwendungszweck in der oberen oder unteren Zeile einträgst. Beide Zeilen werden bei der Überweisung übermittelt. Wichtig ist nur, dass du überhaupt den Verwendungszweck reinschreibst :)
Das ganze sind 3 Faktoren um zu beweisen, dass du wirklich du bist. Nehmen wir an, du möchtest Bargeld abheben. Dann musst du 2 dieser Faktoren erfüllen, um an dein Geld zu kommen. Dabei hast du zum einen deine Bankkarte (Besitz) und die Geheimnummer (Wissen.). Gerade im Online-Handel spielt dies eine immer wichtigere Rolle um sich auszuweisen. Im Buch ist es eigentlich schon ziemlich gut erklärt.
Hey,
grundsätzlich kann man Kursverluste nicht steuerlich geltend machen. Warum sollte man dies auch tun? Dann wäre es ja teils attraktiv, sein Geld an der Börse zu verzocken.
Was es allerdings gibt, ist ein sogenannter "Verlust-Verrechnungstopf". Darin werden deine Verluste gesammelt. Solltest du nun irgendwann mal wieder Erträge aus Wertpapieren oder anderen Geldanlagen haben, musst du die Erträge (über den Freistellungsauftrag hinaus versteht sich) nicht versteuern, sondern arbeitest deine Verluste wieder raus :)
Bis Paypal das Geld von deinem Konto bucht, können 2-3 Tage vergehen. Die Buchung wird also wahrscheinlich noch kommen :)
Ich würde dir empfehlen, direkt auf deinen Arbeitgeber zuzugehen, und ihm anzubieten, ihm das Geld direkt wiederzugeben. Rechtlich steht deinem Arbeitgeber das Geld zu. Sollte er nun also rechtliche Schritte einleiten, bedeutet das, dass er zu einem Anwalt geht, und das Geld über ihn fordert. Solltest du ihm das Geld dann noch immer nicht wiedergeben, kann es gut sein, dass er dich verklagt und das ganze vor das Gericht geht. Dann belaufen sich die zusätzlichen Kosten, die dir entstehen auf mehrere Tausend Euro. Und ob du danach noch dort arbeiten kannst, oder woanders eine Arbeit bekommst ist fraglich. Also unbedingt direkt den Arbeitgeber kontaktieren und das Geld zurückzahlen!!
Der Leitzins gibt an, zu welchem Zinssatz sich die normalen Banken in Deutschland (z.B. Sparkasse/Volks- und Raiffeisenbanken) Geld bei der Europäischen Zentralbank leihen können. Das reicht für ein Vorstellungsgespräch vollkommen aus, detaillierte Informationen würden dich nun nur verwirren. In den letzten Jahren sind die Zinsen auf ein sehr sehr niedriges Niveau gefallen. Aufgrund dieser Niedrigzinsphase in der wir uns befinden, haben wir die Situation, dass Banken für ihr Geld bei der Europäischen Zentralbank Strafzinsen zahlen müssen. Die Bank zahlt also dafür, ihr Geld bei Europäischen Zentralbank zu parken. Damit will man dafür sorgen, dass die Banken das Geld lieber als Kredite an Kunden geben, und die Kunden dann dann investieren (z.B ein neues Auto oder eine Modernisierung). Dadurch wird die Wirtschaft letztenendes angekurbelt. :) hoffe ich konnte dir helfen
3 Jahre zum Jahresende. Sollte also der 31.12.2021 sein.
Was steht denn am Klingelschild? Ich würde da oder an den Postkasten vermerken, dass die Person da nicht wohnt. Dann geht die Post automatisch zurück an den Absender :)
Ich bin kein Jurist, sehe das Recht da aber auf deiner Seite. Wenn jemand krank -und somit verhindert- ist, dann kann man nicht erwarten, dass man sich bei der Schule krankmeldet. Einen Attest kann man auch später einreichen, wichtig ist, dass er für den Tag der Abwesenheit seine Arbeitsunfähigkeit bestätigt.
Hey, der lange (Nose) muss nach vorne :) dadurch hat dein Fuß beim flippen mehr Fläche und Kontrolle :)
Solange du nicht in der Probezeit bist, ist die Kündigung unwirksam. ABER: die Unwirksamkeit musst du natürlich dem Arbeitsgericht anzeigen. Du hast 3 Wochen Zeit, gegen die Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einzureichen! Das solltest du definitiv tun. Zurücklehnen kannst du dich nicht, da niemand außer dir und deinem Chef weiß, dass die Kündigung unwirksam ist. Wo kein Kläger, da kein Richter!
Probiere es mal bei der Sparkasse, die arbeiten soweit ich weiß nicht mit der Schufa zusammen :)
Moin, also rechtlich ist das ganze schon problematisch. Eine Person darf kein Konto benutzen, welches auf einen fremden Namen läuft (Abgabenordnung & Geldewäschegesetz). Anstatt es auf dem Konto zu parken, soll sie es einfach in bar zuhause lagern, da sieht es wirklich niemand.
LG
Wenn Jura für dich interessant ist, dann schau dir doch mal das hier an (wenn es spannend ist, wird Jura wahrscheinlich nicht verkehrt sein): https://youtu.be/hMo7ouBOpNE
Moin, also ich bin selbst Bankberater bei einer Volksbank und kann dir folgendes sagen: geh am besten zur Bank hin und schildere deinen Fall (wofür brauchst du das Geld, wie viel möchtest du monatlich zurückzahlen, und was hast du für ein- und Ausgaben). Ob ein Auszubildender einen Kredit bekommt, hängt immer von der Geschäftsführung der jeweiligen Bank ab, einige erlauben es, andere eben nicht. Du solltest dir nur bewusst sein, dass du im Monat auf jeden Fall mehr Einnahmen als Aufgaben haben solltest, deine Kreditrate realistisch ist, und die Rückzahlung des Kredites nicht länger als die Restlaufzeit deiner Ausbildung dauert. Wenn du schon 1.500€ gespart hast, dann ist das schon ein sehr gutes Zeichen. Es zeigt, dass du mir Geld umgehen kannst und das ist der Bank meistens am wichtigsten ;)
Ich wäre da grundsätzlich vorsichtig. Solange sich das Spielen in Casinos in Maßen hält, wird die Bank nichts sagen. Ich bin selbst Bankberater, und wenn ich sehe, dass jemand 1.200€ Gehalt bekommt und davon im Monat 500€ für das Casino opfert, wird eine Kreditanfrage oder ähnliches mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt. Grundsätzlich für dich noch als Tipp: gib mir mehr Geld aus als du bekommst, sowieso nicht für‘s Casino.
LG
Das kommt auf die Bank selbst drauf an. Grundsätzlich hat eine Bank einen sogenannten „Cut-Off“ Zeitpunkt, ab dem keine Überweisungen mehr gutgeschrieben/ausgeführt werden. 18 Uhr halte ich für realistisch.
LG