Ja

Ja kannst du. Stell sicher, dass Geld auf deinem Konto ist und du die PIN für die Karte weißt. Dann kannst du mit der Karte genauso bezahlen, wie es jeder andere volljährige oder z.B. deine Eltern auch tun würden :)

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Ist nicht wild. Grundsätzlich ist erstmal wichtig, dass du unterschrieben hast und nicht jemand anders. Der Ausbildungsvertrag geht in die Personalakte und das schaut sich kein Schwein mehr an. Ist absolut normal, dass eine Unterschrift sich im Laufe der Zeit mal ändert. Würde natürlich jetzt nicht wöchentlich anders unterschreiben :)

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Grundsätzlich kannst du den Kredit alleine aufnehmen. Da lässt sich eine Bank unter Umständen ungern drauf ein, da sie beide Ehepartner als Kreditnehmer haben möchte (größere Sicherheit für die Bank). Kommt am Ende darauf an, wie hoch der Kredit ist und (falls vorhanden) wie viele von den Grundschulden miteinbezogen werden sollen :)

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Ja

Grundsätzlich ist das egal, ob du den Verwendungszweck in der oberen oder unteren Zeile einträgst. Beide Zeilen werden bei der Überweisung übermittelt. Wichtig ist nur, dass du überhaupt den Verwendungszweck reinschreibst :)

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Das ganze sind 3 Faktoren um zu beweisen, dass du wirklich du bist. Nehmen wir an, du möchtest Bargeld abheben. Dann musst du 2 dieser Faktoren erfüllen, um an dein Geld zu kommen. Dabei hast du zum einen deine Bankkarte (Besitz) und die Geheimnummer (Wissen.). Gerade im Online-Handel spielt dies eine immer wichtigere Rolle um sich auszuweisen. Im Buch ist es eigentlich schon ziemlich gut erklärt.

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Hey,

grundsätzlich kann man Kursverluste nicht steuerlich geltend machen. Warum sollte man dies auch tun? Dann wäre es ja teils attraktiv, sein Geld an der Börse zu verzocken.

Was es allerdings gibt, ist ein sogenannter "Verlust-Verrechnungstopf". Darin werden deine Verluste gesammelt. Solltest du nun irgendwann mal wieder Erträge aus Wertpapieren oder anderen Geldanlagen haben, musst du die Erträge (über den Freistellungsauftrag hinaus versteht sich) nicht versteuern, sondern arbeitest deine Verluste wieder raus :)

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Bis Paypal das Geld von deinem Konto bucht, können 2-3 Tage vergehen. Die Buchung wird also wahrscheinlich noch kommen :)

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Ich würde dir empfehlen, direkt auf deinen Arbeitgeber zuzugehen, und ihm anzubieten, ihm das Geld direkt wiederzugeben. Rechtlich steht deinem Arbeitgeber das Geld zu. Sollte er nun also rechtliche Schritte einleiten, bedeutet das, dass er zu einem Anwalt geht, und das Geld über ihn fordert. Solltest du ihm das Geld dann noch immer nicht wiedergeben, kann es gut sein, dass er dich verklagt und das ganze vor das Gericht geht. Dann belaufen sich die zusätzlichen Kosten, die dir entstehen auf mehrere Tausend Euro. Und ob du danach noch dort arbeiten kannst, oder woanders eine Arbeit bekommst ist fraglich. Also unbedingt direkt den Arbeitgeber kontaktieren und das Geld zurückzahlen!!

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Der Leitzins gibt an, zu welchem Zinssatz sich die normalen Banken in Deutschland (z.B. Sparkasse/Volks- und Raiffeisenbanken) Geld bei der Europäischen Zentralbank leihen können. Das reicht für ein Vorstellungsgespräch vollkommen aus, detaillierte Informationen würden dich nun nur verwirren. In den letzten Jahren sind die Zinsen auf ein sehr sehr niedriges Niveau gefallen. Aufgrund dieser Niedrigzinsphase in der wir uns befinden, haben wir die Situation, dass Banken für ihr Geld bei der Europäischen Zentralbank Strafzinsen zahlen müssen. Die Bank zahlt also dafür, ihr Geld bei Europäischen Zentralbank zu parken. Damit will man dafür sorgen, dass die Banken das Geld lieber als Kredite an Kunden geben, und die Kunden dann dann investieren (z.B ein neues Auto oder eine Modernisierung). Dadurch wird die Wirtschaft letztenendes angekurbelt. :) hoffe ich konnte dir helfen

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Was steht denn am Klingelschild? Ich würde da oder an den Postkasten vermerken, dass die Person da nicht wohnt. Dann geht die Post automatisch zurück an den Absender :)

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Unentschuldiges Fehlen Klausur?

Sohn 13.Klasse war bei LK Klausur-Vorabi-krank und galt als entschuldigt. Attest lag vor und er war bis 7 Uhr 50 telefonisch entschuldigt.

Montag war Nachschreibetermin.Von Sonntag auf Montag erbrach sich Sohn mehrmals in der Nacht. Vater sollte dann anrufen und entschuldigen in der Schule.

Vater hatte um 6 Uhr selber heftige akute Zahnschmerzen, ich war von 7 Uhr-8Uhr 20 weg und nicht zu Hause. Sohn lag schlafend krank im Bett, Ehemann ( Vater) begab sich auf den Weg zum Zahnarzt.

Als ich dann um 8 Uhr 20 nach Hause kam, rief mich die Sekretärin um 8 Uhr 40 an und fragte mich was mit meinem Sohn los sei.Ich war erschrocken und bat um Entschuldigung und erklärte den Sachverhalt und entschuldigte meinen Sohn. Sie meinte sie richtet es dem Tutor aus. Das ärztliche Attest aus dem hervorgeht, dass er krank war an dem Tag schickte ich per Email dem Tutor zu. Nun meint die Schulleitung das dies ein unentschuldigtes Fehlen sein und 0 Punkte wären.

Unentschuldidigt, weil ich zu spät ihn im Sekreterät tel entschuldigt habe. Ich telefonierte ein paar Mal mit dem Schulleiter und erklärte ihm den Sachverhalt. Aber der Schulleiter weicht nicht von der Entscheidung unentschuldigtes Fehlen 0 Punkte, kein Nachschreibtermin, ab.

Das Schulamt meint, dass das wohl nicht rechtens wäre. Hier die Schulordnung..ich zitiere..

Fehlt eine Schülerin/ein Schüler, dann muss sie/er bis spätestens zehn Minuten vor ihrem/seinem Unterrichtsbeginn im Sekretariat anrufen und soweit möglich, die voraussichtliche Dauer des Fehlens angeben. Ab dem dritten Fehltag muss eine schriftliche Krankmeldung im Sekretariat vorliegen.

Fehlt eine Schülerin/ein Schüler am Tag einer Kursarbeit, so ist das krankheitsbedingte Fehlen durch ein ärztliches Attest zu belegen. Dieses muss innerhalb von drei Tagen der betroffenen Lehrkraft vorliegen. Bleibt dies aus, so ist in der Regel die Bewertung der Kursarbeit mit 0 Punkten zu erwarten.

Darf das denn nun die Schulleitung dies so entscheiden?

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Ich bin kein Jurist, sehe das Recht da aber auf deiner Seite. Wenn jemand krank -und somit verhindert- ist, dann kann man nicht erwarten, dass man sich bei der Schule krankmeldet. Einen Attest kann man auch später einreichen, wichtig ist, dass er für den Tag der Abwesenheit seine Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

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Fristlose Kündigung ohne Grund?

Hallo Freunde,

ich bin neu hier und bräuchte mal euren Rat.

Ich habe als Reinigungskraft bei einer Firma angefangen und habe vier Objekte gehabt zum Reinigen. Dies fand einmal in der Woche statt und die Zeiteinteilung konnte ich selber bestimmen und in der App dann ankreuzen.

Nach einer Zeit, habe ich mehrere Objekte bekommen. Da ich selbständig bin, habe ich die Arbeit als Nebenjob gemacht. In meiner Region war ich der Einzigste Mitarbeiter und habe deswegen auch alle Objekte annehmen müssen. Die Firma hat in meiner Region immer mehr Objekte eingekauft und die Reinigung musste ich natürlich machen.

Ich hatte eine Ansprechpartnerin die sehr nett war und immer mit mir in Kontakt war über die App oder ist auch mal selber in meinem Laden vorbeigekommen. Die hat mich gefragt, falls irgendwas zu viel sein sollte, einfach bescheid geben. Ich habe gesagt das mit Winterdienst ist mir zu viel. Ich habe hier angefangen wegen flexible Arbeitszeiten und wegen Reinigung. Ich muss meinen Laden um 10:00 Uhr eröffnen und nach der Arbeit mache ich die Reinigung. Deswegen bin ich immer um 22:00-23:00 Uhr zu Hause. Um 4 Uhr für Winterdienst aufzustehen ist mir zu viel, da ich auch selbständig bin und auch mein Schlaf brauche. Meine Ansprechpartnerin hat das akzeptiert.

Als meine Ansprechpartnerin in Urlaub war, habe ich zwei Tage später eine Fristlose Kündigung bekommen. Ich habe natürlich sofort meine Ansprechpartnerin angerufen, die dann den Chef angerufen und sich bei mir gemeldet hat.

Die Dame meinte, der Chef ist sauer gewesen, die haben kein Ersatz für Winterdienst finden können und deswegen wollte er mit mir nicht mehr zusammenarbeiten. Den Chef habe ich wirklich nie kennenlernen dürfen. Er hat sich nie vorgestellt. Die Frau war meine einzigste Ansprechpartnerin überhaupt.

Im Kündigungsschreiben wird auch kein Grund genannt für eine fristlose Kündigung.

Im Schreiben steht: „aus den Ihnen bereits mündlich näher dargelegten Gründen kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis fristlos mit sofortiger Wirkung. Wir sind auf keinen Fall bereit, das Arbeitsverhältnis mit Ihnen fortzusetzen. Hochachtungsvoll..“ 

Mir wurde mündlich nie ein Grund genannt.

Kann ich hier Einspruch einlegen? Oder habe ich zumindest das Recht den Grund zu erfahren?

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Solange du nicht in der Probezeit bist, ist die Kündigung unwirksam. ABER: die Unwirksamkeit musst du natürlich dem Arbeitsgericht anzeigen. Du hast 3 Wochen Zeit, gegen die Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einzureichen! Das solltest du definitiv tun. Zurücklehnen kannst du dich nicht, da niemand außer dir und deinem Chef weiß, dass die Kündigung unwirksam ist. Wo kein Kläger, da kein Richter!

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Probiere es mal bei der Sparkasse, die arbeiten soweit ich weiß nicht mit der Schufa zusammen :)

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Moin, also rechtlich ist das ganze schon problematisch. Eine Person darf kein Konto benutzen, welches auf einen fremden Namen läuft (Abgabenordnung & Geldewäschegesetz). Anstatt es auf dem Konto zu parken, soll sie es einfach in bar zuhause lagern, da sieht es wirklich niemand.

LG

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Jurastudium, ja oder nein?

Liebe Community,

ich werde bald mein Abitur machen und spiele mit dem Gedanken, danach Jura zu studieren. Leider bin ich mir bezüglich meiner Entscheidung sehr unsicher.

Das Problem ist eigentlich, dass ich einerseits nichts machen möchte, bei dem ich mir nicht zu 100% sicher bin. Andererseits kann ich mir aber auch bei nichts zu 100% sicher sein, weil ich das ja alles noch nie gemacht habe und somit auch nie genau weiß, wie es wirklich ist.

Durch folgende Überlegungen bin ich auf die Idee gekommen, Jura zu studieren.

  • in der Schule war eines meiner Lieblingsfächer immer Deutsch und in Jura ist es ja auch notwendig und gut, wenn man gut formulieren kann und ein gutes Textverständnis hat
  • Außerdem mochte und konnte ich sehr gut Mathe und Latein. Mir ist gerade in der Oberstufenzeit aufgefallen, dass ich nicht unbedingt der Typ für Naturwissenschaften bin, mir aber Fächer, für die man ein gewisses strukturelles Denken braucht, gut liegen
  • mir gefällt es, dass man nach Jura eine große Bandbreite an Jobs machen kann. Ich fände gerade die Arbeit in Rechtsabteilungen von Unternehmen oder Organisationen oder auch die Arbeit bei verschiedenen Ämtern sehr interessant
  • ein Vorteil wäre hier natürlich auch noch, dass man ggf. Chancen auf eine Verbeamtung und somit einen sicheren und meist gut bezahlten Job hat
  • generell sehe ich mich bezüglich meines Arbeitsumfeldes eher im Büro, wo man als Jurist natürlich auch arbeitet
  • bei diversen Tests und einem Gespräch mit dem Arbeitsamt wurde mir Jura empfohlen

Jetzt gibt es allerdings zwei große Gründe, die mich sehr beunruhigen.

Zum einen kenne ich mich natürlich mit der Materie bzw. dem Inhalt eines Jurastudiums nicht wirklich aus. Wenn man jetzt ein Fach studiert, das man z.B. in der Schule schon hatte, kann man ja ungefähr einschätzen, ob einem das gefällt. Das kann ich bei Jura kaum bzw. gar nicht.

Zum anderen habe ich große Angst davor, zu versagen und den damit verbundenen Konsequenzen. Laut meinen Recherchen ist die Durchfallquote im Staatsexamen sehr hoch mit ca. 40%. Ich habe nicht den Anspruch, Anwalt in einer Großkanzlei zu werden und 100.000€ Einstiegsgehalt zu bekommen oder sowas in die Richtung. Allerdings ist es natürlich sowohl finanziell als auch (vor allem) psychisch sehr sehr bitter, wenn man nach mindestens 5 Jahren Studium durchfällt und mit nichts dasteht.

Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrungen und kann mir helfen. Ich wäre für jeden Gedanken und jede Info dankbar:)

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Wenn Jura für dich interessant ist, dann schau dir doch mal das hier an (wenn es spannend ist, wird Jura wahrscheinlich nicht verkehrt sein): https://youtu.be/hMo7ouBOpNE

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Moin, also ich bin selbst Bankberater bei einer Volksbank und kann dir folgendes sagen: geh am besten zur Bank hin und schildere deinen Fall (wofür brauchst du das Geld, wie viel möchtest du monatlich zurückzahlen, und was hast du für ein- und Ausgaben). Ob ein Auszubildender einen Kredit bekommt, hängt immer von der Geschäftsführung der jeweiligen Bank ab, einige erlauben es, andere eben nicht. Du solltest dir nur bewusst sein, dass du im Monat auf jeden Fall mehr Einnahmen als Aufgaben haben solltest, deine Kreditrate realistisch ist, und die Rückzahlung des Kredites nicht länger als die Restlaufzeit deiner Ausbildung dauert. Wenn du schon 1.500€ gespart hast, dann ist das schon ein sehr gutes Zeichen. Es zeigt, dass du mir Geld umgehen kannst und das ist der Bank meistens am wichtigsten ;)

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Ich wäre da grundsätzlich vorsichtig. Solange sich das Spielen in Casinos in Maßen hält, wird die Bank nichts sagen. Ich bin selbst Bankberater, und wenn ich sehe, dass jemand 1.200€ Gehalt bekommt und davon im Monat 500€ für das Casino opfert, wird eine Kreditanfrage oder ähnliches mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt. Grundsätzlich für dich noch als Tipp: gib mir mehr Geld aus als du bekommst, sowieso nicht für‘s Casino.

LG

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