Hallo,
da deine Mutter bereits AlG2 bezieht seit ihr so oder so schon als Bedarfsgemeinschaft veranschlagt. D.h. das Amt hat den Gesamtbedarf von dir und deiner Mutter bereits berechnet und sie bekommt den Betrag ausbezahlt. Das Kindergeld ist dabei bereits berücksichtigt. Deine Mutter hat den aktuellen Bescheid bekommen, sieh ihn dir mal an. Falls du wider Erwarten darin nicht auftauchst ist irgendetwas schief gelaufen. Dann müsstet ihr euch schnellstens bei Amt melden. Ich kann es mir aber nicht vorstellen, deine Mutter wird dich dem Amt wohl kaum verheimlicht haben... Wenn du Minijobs machst müsst ihr das dem Amt melden, es wird dann dementsprechend neu berechnet. 100 € sind frei danach werden 80% abgezogen. Erkundige dich nach deinem Berufsberater beim Arbeitsamt und mache einen Termin bei ihm/ihr. Er kann dir vielleicht, mit etwas Glück weiterhelfen. Wenn du Praktikas machst, musst du das auch dem Amt melden, du wirst dann Formulare bekommen, einen Teil muss der Arbeitgeber bzw. die Praktikumsstelle ausfüllen, einen Teil du selbst wegen Versicherung (glaub ich) und wegen Fahrtkosten. Vielleicht findet du eine EQJ-Stelle. Da kann der Berufsberater helfen. EQJ bedeutet Einstiegsqualifizierungs-Jahr. Es ist im Prinzip ein Langzeitpraktikum, das auf eine Lehrstelle in diesm Betrieb hinführen soll. Dabei bekämst du ca. 200 bis 300 € (wird verrechnet mit AlG2, soweit ich weiss), die das Amt übernimmt. Das ist eine sehr gute Möglichkeit eine Lehrstelle zu finden.
Ich wünsche dir viel Glück und lass den Kopf nicht hängen, das wird schon noch!