hallöchen, zunächst einmal ist es meiner meinung daß du MORALISCH schon dazu "verpflichtet" bist dem jungen jedweilige unterstützung zukommen zu lassen. Den umfang deiner unterstützung entscheiden sicherlich die fortschritte die dein sohn dann machen wird. Schade daß du an der erziehung nicht teilnehmen kannst. Aber zumindest für die zeit des übens kannst du deinen väterlichen einfluß gelten machen. Sicher wird es dir dein sohn auch irgendwann danken.
hallo, zunächst einmel ist es wichtig ob ihr verh. gewesen seid, denn dann habt ihr automatisch BEIDE das sorgerecht. ist das nicht der fall liegt das sorgerecht und das aufnethaltsbestimmungsrecht bei dir. ich selbst bin seit fast 9 jahren alleinerziehender vater eines sohnes. leider nimmt die mutter auch nur ihre rechte wahr! zwar zahlt sie (fast) regelmäßig unterhalt fürs kind, aber allen anderen pflichten kommet sie nicht nach. Ich würde vorschlagen du holst dir wirklichen rat beim jungendamt. sie waren mir immer eine große hilfe, kennen einen breite palette von angeboten und einigungne zwischen den eltern. In erster linie geht es aber immer um das kindswohl, und sehr sehr oft wird gesagt, was ja auch stimmt, das die kinder BEIDE bezugspersonen brauchen. darum halte ich persönlich den umgang mit vater und mutter für wichtig. solltest du eine ernsthafte gefahr für das wohl des kindes darin sehen (wbei man eigene evtl. rachegelüste ausser acht lassen sollte) wird dir das jugendamt sicher hilfreich zur seite stehen. gruß, scenic
hallo, wie bereits mehrfach beantwortet, bleibt dir einzig der weg zum jugendamt. der weg ist unumgänglich. am besten wird es sein, daß du einen zeugen mit zum jugendamt nimmst. Denn dann kann man dir nachher nicht kommen wegen "unterlassener hilfeleistung". schildere den fall und dränge auf SOFORTige entsprechende maßnahmen. ich wünsche dir und vor allem dem kind alles erdenklich gute. lass dich nicht unterkriegen, kämpfe für das wohl DEINES kindes!!! gruß, scenic