der unterhalt für das kind bleibt auf jeden fall, da ändert sich nichts, außer, ihr ehemann adoptiert deinen sohn, dann musst du nichts mehr zahlen, aber keine bange, ohne deine zustimmung, ist das nicht möglich. da ihr nicht verheiratet wart, gehe ich davon aus, dass du an sie keinen unterhalt zahlst, nur für das gemeinsame kind.
finger weg
für deine freundin wird es fast nichts schlimmeres geben, als von der eigenen freundin betrogen zu werden. hab sowas selbst schon mitgemacht und es war nicht schön!!!!! ich war in dem fall die freundin, die betrogen wurde. ich rate dir, behalte es für dich oder sag es deiner reundin, aber lass auf jeden fall die finger von ihm. solltest du dich dafür entscheiden es ihr zu sagen, wird es bestimmt nicht einfach, weder für dich noch für sie, aber sie weiß dass sie dir vertrauen kann denn schließlich hast du ihr die wahrheit gesagt.
zum einen gibt es die sogenannte düsseldorfer tabelle, aber achtung, dies ist kein muss nur eine richtlinie. worauf du achten solltest, das jüngste kind geht immer vor. eigentlich kannst du den unterhalt nicht selbst berechnen, du kannst es aber vom jugendamt berechnen lassen, wieviel du tatsächlich zahlen musst, da kann deine ex-frau auch nichts gegen tun, egal was dabei rauskommt, denn schließlich hast du noch eine familie, die versorgt werden muss. das jugendamt will natürlich eine menge unterlagen sehen, was du so an laufende kosten hast und natürlich auch nachweise, dass du noch 2 kinder mit deiner jetzigen frau hast. also, nichts vergessen. sollte der jetzige unterhalt den du bereits zahlst, betitelt sein, kann deine ex-frau nicht viel machen, außer über ihren anwalt die lohnabrechnungen von dir einzusehen. ich weiß unterhaltssachen können echt übel sein, ich kenn das von meinem verlobten, er hat drei kinder mit seiner ex-frau und es war auch nicht immer leicht.... . also viel glück
achja, solltest du keinen anwalt haben kannst du beim amtsgericht eine rechtsbelehrung holen, das kostet nichts, und den anwalt kannst du dir auch aussuchen. so ist zumindest die erste beratung kostenlos
also, ich finde ja dass es sich furchtbar anhört......mag vielleicht spießig klingen, ist aber so. man kann sich auch anders ausdrücken und trotzdem dasselbe meinen, zb das wort übergeben, es hat die gleiche bedeutung und hört sich lange nicht so ekelig an.
die düsseldorfer tabelle ist nur ein richtmaß, das heißt, dass sich die gerichte nicht daran halten müssen. du solltest dich von einem anwalt beraten lassen. aber suche dir einen guten, du kannst dir beim gericht ein formular für ein kostenloses beratungsgespräch bei einem anwalt holen, den anwalt kannst du dir aussuchen, dir wird keiner vorgeschrieben. viel erfolg
da es ihre erste ausbildung ist steht ihr unterhalt vom vater zu. sie soll bafög beantragen, und wenn der vater sich quer stellt sie finanziell zu unterstützen, kann sie beim bafögamt einen extra antrag stellen, so war es bei mir, nur mit dem unterschied, dass mein vater nicht auffindbar ist, macht aber keinen unterschied, denn gezahlt hat er auch nicht. das bafögamt kümmert sich dann darum. man sollte nur ehrlich sein und sachlich bleiben, auch wenn das nicht immer leicht ist. ich hab dann quasi den teil den mein vater nicht zahlte auch vom bafögamt bekommen. keine angst, diesen teil muss man nicht zurückzahlen, schließlich ist es nicht ihr verschulden, wenn ihr vater nicht zahlen sollte, den ärger hat er dann, nicht sie, auch wenn sie im januar schon 20 wird. bei mir hats auch funktioniert und ich bin 25. viel glück und alles gute!!
eigentlich müsste er unterhaltsvorschuss beantragen, schon alleine, weil es ihm zusteht, schließlich lebt seine tochter bei ihm. er versorgt sie mit naturalien, die mutter müsste eigentlich unterhalt bezahlen, wenn sie das nicht kann, sollte er unterhaltsvorschuss beantragen. der selbstbehalt liegt bei 950 euro, aber es ist nur eine richtlinie, kein gericht muss diesem folgen. soweit ich weiß, heißt es dass das jüngste kind steht an erster stelle, denn je jünger das kind, desto weniger ist es in der lage finanziell beizutragen. aber wenn er keinen unterhalt zahlt, kannst du auch den unterhaltsvorschuss beantragen, schließlich steht es deinem kind auch zu.
du musst es nicht zurückzahlen
kämpfe!!!! du liebst deinen sohn also wird es ihm bei dir bestimmt gut gehen. lass das jugendamt kommen und sich umschauen. es ist doch nicht immer schlecht wenn das wort jugendamt auf den tisch kommt. sie sind nicht gegen dich und nicht gegen den vater, sie sind FÜR das kind. natürlich kann ich verstehen dass das ein scheiß gefühl sein muss wenn man weiß dass das jugendamt kommt, nur, weil der vater es eingeschaltet hat. aber das jugendamt wird und muss neutral handeln. sie werden sich umsehen in deiner wohnung, nur um sicherstellen zu können, dass dem kleinen nichts fehlt, was notwendig für ihn und seine entwicklung ist. das jugendamt geht ja auch nicht stumm durch deine wohnung, du kannst dich mit ihm/ihr unterhalten, selbst wenn du hilfe brauchst, dann sag es, sie werden dich unterstützen, so einfach wird kein kind weggenommen. deine jetzige situation scheint wirklich hart zu sein, das glaub ich dir auch, aber meinst du dir geht es besser, wenn du den kleinen ohne kampf den vater überlässt? mit aufenthaltsbestimmungsrecht?? überleg es dir gut, wenn der kleine mal bei dir ist, kannst du nicht so einfach irgendwo mit ihm hinfahren, du brauchst immer die erlaubnis des vaters, auch wenn du nur in einen freizeitpark mit ihm fährst, wenn der vater nein sagt, dann heißt es auch nein!!!! er kann den kleinen sonstwo hinschicken, zu irgendnem arzt, in irgendeine schule oder sonstiges, was ist wenn du mit irgendeiner entscheidung mal nicht so einverstanden bist?? du hast dann kein entscheidungsrecht. du kannst über nichts mehr selber bestimmen. überleg es dir gut welche rechte du ihm zusprichst. versteh mich nicht falsch, ich kenne weder dich noch den vater des kleinen. ich will euch beiden nichts unterstellen. es ist nur bedenklich, wenn du sagst, er mische sich immer zu sehr in dein leben ein. ich versteh dass so, als wenn er immer die kontrolle über alles haben muss, denn das einzige was ihn angeht ist der kleine, was du machst, kann ihm doch egal sein. was mit deiner letzten beziehung war, dass sie dadurch kaputtging, tut mir leid!!!!!! ich weiß es ist wichtig jemanden zu haben!!!! gib die hoffnung nicht auf!!!! natürlich kann der kleine irgendwann alleine entscheiden!!! und das ist auch wichtig und richtig so. du sollst ihm den vater ja nicht verbieten, aber im moment ist er noch klein, zerbrich dir doch jetzt noch nicht den kopf darüber. wie ist es denn mit den anderen bestimmungen, was den kleinen angeht?? sorgerecht etc. ? du solltest dich von einem anwalt beraten lassen....ich weiß, teuer und natürlich auch nervlich anstrengend, aber er kann dich auf jeden fall besser beraten! wenn du ihm den kleinen kampflos überlässt, wirst du dir das nie verzeihen, er ist dein sohn, er braucht seine mama!! und zur not wird dir auch das jugendamt zur seute stehen und dir helfen, ich rate dir nur nicht gegen sie zustellen, das kann nach hinten losgehen. sie wollen nur das beste für das kind. ich weiß nicht ob ich dir helfen konnte, bin aber sicher, dass du dir nochmal überlegst, ob du den kleinen zum vater gibst. denn dann hätte er ja wieder das was er will, die kontrolle über alles. ich wünsch dir alles gute!!!
um die berufschule kümmert sich eigentlich dein arbeitgeber, wenn du den lehrvertrag unterschreibst, dann meldet er dich auch an der richtigen berufschule an, du bekommst dann bescheid von der schule, also keine panik um die schule musst du dich nicht kümmern solange es sich um eine betriebliche ausbildung handelt.
auf jeden fall!!! aber nicht über deine mutter. über dich, schließlich machst du die ausbildung
nein es wird dir nicht gestrichen du solltest es aber melden, sonst gibts ärger, du wirst nur weniger bekommen, schließlich wird die miete dann durch 2 geteilt
so ein quatsch!!!! die vom arbeitsamt sind machmal echt ...........!!!!! er kann trotzdem bab beantragen die mutter ist verpflichtet auskunft zu geben!!! der sohn und seine ausbildung dürfen auf keinen fall darunter leiden!!! das sollte eigentlich auch das arbeitsamt wissen!!! sollte kein bab bewilligt werden, dann sollte er es mal mit schüler-bafög probieren, das muss auch nichtb zurückbezahlt werden, allerdings müssen auch hier die eltern auskunft geben, tun sie das nicht, hat das bafög-amt auch für solche situationen die richtigen formulare die der sohn ausfüllen muss. um den rest, also was die eltern angeht kümmert sich dann gott sei dank das bafög-amt, so war es bei mir.und die waren echt nett. ich weiß die antwort kommt sehr spät hoffe nicht zu spät. ansonsten alles gute und viel erfolg
da fragst du am besten beim arbeitsamt direkt nach, du kannst ja da anrufen und ´mal nachfragen
es wird mit sicherheit auf das wohngeld berechnet. heißt: miete ist im bab inbegriffen und wird somit gegen wohngeld gerechnet, also abgezogen.
ich hatte das gleiche problem hab einfach die ausbildungsvergütung vom 3. lehrjahr angegeben, dadurch ist das ergebnis allerdings nicht richtig. ich habe dann bab beantragt und bekam viel mehr als mir der rechner im internet angab. beantrage bab beim arbeitsamt. mehr als nein können die nicht sagen und als azubi bekommst du zu 97% bab. die frage ist nur wie hoch. es dauert aber nichtlange bis du bescheid hast, ich hab nur 2 wochen warten müssen, bis der bescheid da war und ich konnte mich riesig freuen.
das musst du auf jeden fall angeben, wobei ich denke, dass es sinnvoller ist die wohnung als erstwohnsitz anzugeben wenn es dir nicht möglich ist die ausbildungsstätte von zu hause aus zu erreichen.
dass deine eltern berücksichtigt werden bei bab ist eigentlich normal. ich hatte auch nicht die anschrift meines vaters, musste dann ein schreiben unterschreiben und meine mutte´r auch, in dem wir bestätigten, nicht zu wissen wo er sich aufhält. solange man sich in einer ausbildung befindet werden die eltern immer mitberechnet (ausnahme bafög, es gibt elternabhängiges bafög und elternunabhängiges bafög), weil sie solange zur unterstützung verpflichtet sind. wenn deine mutter dich nicht unterstützen kann, dann muss sie das nachweisen, das arbeitsamt berücksichtigt das in der berechnung des bab. viel glück und erfolg und alles gute für deine familie
bab zurückzahlen? ich hab auch bab bekommen und mir wurde gesagt dass ich das nicht zurückzahlen muss, und bisher kam auch noch nichts vom arbeitsamt. und mit der ausbildung bin ich auch schon seit ein paar monaten fertig.
hi, grundsätzlich wäre dies kein problem. aber du bekommst kein bab und zusätzlich wohngeldzuschuss, da miete im bab inbegriffen ist. die höhe des bab wird berechnet, du musst verschiedene sachen nachweisen, und zwar: einkommensnachweise deiner eltern, deinen lehrvertrag in kopie und dann bekommst du noch formulare die du ausfüllen musst, und deine eltern auch. zusätzlich bekommst du ein formular, welches von dem betrieb ausgefüllt werden muss, wo du deine ausbildung machen wirst und du bekommst ein formular, welches dein zukünftiger vermieter ausfüllen muss. dein freund muss dir keinen mietvertrag aufsetzen. ich wohne auch bei meinem freund, er ist vollverdiener. von ihm wollte das arbeitsamt gar nichts wissen. der vermieter meines freundes wusste, dass ich bei meinem freund einziehe. in dem formular, bestätigt der vermieter dann, dass in der wohnung 2 personen wohnen und die miete so und so hoch ist im monat. solange die vom arbeitsamt nicht nach deinen freund fragen, würde ich denen auch nicht soviel erzählen. wenn sie fragen haben, dann werden sie die schon stellen, nur ehrlich sein, das kann ich dir raten. ich hab nach 2 wochen schon den bescheid bekommen. achja, wenn du jetzt schon weißt ab wann du im neuen betrieb deine ausbildung fortsetzt, dann rate ich dir den antrag auf bab schon jetzt zu beantragen. dieser antrag wird auf den tag genau berechnet: Bsp: du fängst am 1.12.2011 im neuen betrieb an. also rufst du heute beim arbeitsamt an und beantragst den antrag auf bab zum 1.12.2011. du bekommst die formulare dann schon früher und kannst sie in ruhe ausfüllen. du brauchst dir keine sorgen machen, auch wenn du die sachen erst am 5.12.2011 abgibst, der antrag läuft trotzdem schon ab dem 1.12.2011. also, ich wünsch dir viel erfolg und glück. achja, dir wird auch fahrgeld bezahlt von der wohnung bis zur berufsschule und zum betrieb. selbst wenn du die berufsschule und den betrieb zu fuß erreichst, sollte auf diesen weg ein bus oder ein zug fahren, so gib trotzdem die haltestellen bzw. den betrag für die tickets pro fahrt an. mein sachbearbeiter war sehr nett und gab mir den tipp, so bekam ich auch fahrgeld, obwohl ich beide orte zu fuß erreichen konnte, schließlich steht es dir zu!! so, ich hoffe ich konnte dir helfen. achja und wegen dem wechsel während der ausbildung das sollte kein problem sein. ich hab bab erst im dritten lehrjahr beantragt und da hat keiner gefragt warum ich jetzt erst komme und geld will. so viel glück und erfolg nochmal :)