Hallo, mein Mann hat eine volljährige Tochter, die nun bei ihrer Mutter ausgezogen ist und in eine eigene Wohnung gezogen ist. Daraufhin hat sie Berufsausbildungsbeihilfe beim Arbeitsamt beantragt. Dazu musste mein Mann einen Bogen zu seinen Einkommensverhältnissern ausfüllen. Nun haben wir von seiner Tichter nichts wieder gehört und er bekommt ein Schreiben vom Jugendamt, in dem steht, dass er monatlich 67 € Unterhalt an seine Tochter zahlen muss. Ansonsten keine weiteren Informationen. Wir wissen, dass seine Tochter sich in einer Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe befindet, die bis August 2016 geht, weiter aber nichts. Hat mein Mann nicht ein Recht darauf zu wissen, wie der von ihm geforderte Betrag zustande kommt (Höhe ihres Ausbildungsgehaltes? zahlt die Mutter auch? Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe?.....) Außerdem erhöht sich das Ausbildungsgehalt ja jedes Lehrjahr. Es steht nicht in dem Schreiben wie lange er diesen Betrag zahlen muss. In dem Schreiben steht lediglich noch, dass bei Nichtzahlung seine Tochter das Geld zwangsvollstrecken lassen kann, da ein Unterhaltstitel gegen ihn vorliegt. Hat er außerdem auch ein Recht darauf, ihre Zeugnisse zu sehen, sie muss doch nachweisen, dass sie zügig und erfolgreich voran kommt in ihrer Ausbildung. Über schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar.