Darf das Jobcenter die Durchwahl eines Sachbearbeiters in einem Schreiben weglassen?
Hallo,
Mir ist mittlerweile schon öfters aufgefallen dass eine Sachbearbeiterin vom Jobcenter, verantwortlich für die Leistungssachbearbeitung, Ihre Durchwahl auf schreiben/ Bescheiden etc nicht mehr angibt. Die Sachbearbeiter sind zwar nur zu einer bestimmten sprechzeit erreichbar aber wie soll das gehen wenn einem keine durchwahl vorliegt. Von der Zentrale wird man ja nicht weitergeleitet. Dürfen die das? Gibt es vllt Rechtsgrundlagen oder Grundsätze nach denen die die Durchwahl angeben müssen?
Bitte nur Antworten wenn ihr euch auskennt
Lg
Jobcenter,
sachbearbeiter