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saschaherrmann

01.04.2015
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saschaherrmann
01.04.2015, 15:29
Mehrwertsteuer nachträglich verlangen

Hallo.

Ich habe eine rechtliche Frage. Und zwar habe ich vor etwa einen Monat Heizöl über einen Lieferanten im Internet bestellt. Nach 5 Wochen Wartezeit habe ich den Rechnungsbetrag dann sofort nach Erhalt des Heizöls in Bar beglichen und eine Quittung ausgestellt bekommen.

Jedoch hat der Händler vergessen, die anfallende Mehrwertsteuer mit zu berechnen, die er nun in einem Schreiben nachfordert.

Nun zu meiner Frage. Bin ich rechtlich dazu verpflichtet dem Versäumnis des Lieferanten nachzugehen und den Restbetrag zu begleichen oder liegt die Schuld allein beim Lieferanten?

Vielen Dank für den Rat.

email: hoemen86@web.de

...zum Beitrag
Antwort
von saschaherrmann
01.04.2015, 16:00

Danke erst einmal für die vielen schnellen Antworten :)

ich habe nach der Online-Bestellung eine Email vom Lieferanten erhalten, in dem der tatsächliche Preis angegeben wurde. Der bezahlte Preis hat sich jedoch um 19 % verringert, da der Lieferant die Mehrwertsteuer nicht dazu gerechnet hat.

In der Quittung steht Nettopreis xy+ Mehrwertsteuer xy

bezahlt und unterschrieben habe ich die Rechnung in bar.

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