es geben sich dadurch ja beide das versprechen zu heiraten :)
Hier ist der § den ich im Internet gefunden habe hierzu, aber ist das denn auch so mit den Heimkostenu nd was brauche ich um die Misshandlung nachzuweisen? Einen Bericht von meiner Therapeutin würde ich bekommen, muß ich damit dann noch zu einem gerichtlich bestimmten Gutachter? Oder was muß ich tun? Denn ich will unbedingt diese Dinge geregelt haben, bevor es soweit ist und ich vor vollendete Tatsachen stehe.
Ausnahmen von der Bestattungspflicht:
Der Bestattungspflichtige hat dann die Kosten der Beerdigung nicht zu tragen, wenn es unzumutbar ist. Dies entscheidet sich nach allgemeinen Billigkeitsgrundsätzen: Wurde etwa der Bestattungspflichtige vom Verstorbenen schwer misshandelt und ist dies beweisbar, ist es dem Bestattungspflichtigen nicht zumutbar, für ein würdiges Begräbnis zu zahlen (vgl. VG Koblenz 5K3706/03.Ko vom 30.6.2004).