Sonderkündigungsrecht bei Handyvertrag trotz vorheriger Verlängerung

Bei mir ist folgendes der Fall: Mein alter Handyvertrag wäre dieses Jahr im Dezember ausgelaufen und ich wurde im September von meinem Anbieter telefonisch gefragt, ob ich verlängern möchte. Da ich bis dahin auch zufrieden war, hab ich das getan und zwar habe ich dazu meinen kompletten Tarif geändert. Mir wurde gesagt, dass der komplette neue Tarif direkt ab Verlängerung (also ab September) gilt. Der Tarif beinhaltete insgesamt 4 Flatrates, darunter auch eine SMS-Flat und 100 Freiminuten in alle Netze. Es gab zu Anfang jede Menge Hickhack und nichts hat wirklich funktioniert, weil mir der eine Mitarbeiter das und der andere jenes versprochen hatte. Ich hatte damals schon gesagt, dass mich das tierisch ankotzt. Nun ja, auf alle Fälle schaue ich heute auf meine Rechnung und sehe, dass die mir Gesprächsminuten "in andere inländische Netze" berechnet haben, obwohl meine Freiminuten noch lange nicht aufgebraucht waren (zeigt der Einzelverbindungsnachweis mehr als deutlich) und mir wurden auch SMSen berechnet, trotz besagter Flatrate! Erschwerend hinzu kommt, dass wenn ich mir bei meinem Online-Konto meinen Tarif ansehe, dass da auch nur 2 Flats auftauchen! Ich bezahle aber, laut damaliger Ausschreibung im Internet, 4! Und die eine der beiden Flats wurde mir auch noch berechnet!

Jetzt meine Frage, wie sieht die Sache aus, ich bin ja nicht verpflichtet einen vollen Tarif zu bezahlen und nur einen halben zu bekommen, oder? Also Rechnung bezahlen schon klar, aber kann ich mich dagegen zur Wehr setzen? Und wenn der Anbieter nichts daran ändert, kann ich dann kündigen, trotzdem, dass ich erst verlängert habe? Und wie sieht das mit dem Handy aus, dass ich zur Vertragsverlängerung dazu bekommen habe und nun monatlich abzahle, müsste ich das zurückgeben?

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwelche Tipps geben, wie ich mich jetzt verhalten soll oder was ich da für Rechte habe als Kunde. Aber bitte spart euch so tolle Ratschläge wie "Hätteste doch nicht gleich verlängert" - das sag ich mir schon selber oft genug ;)

LG

PS.: Einen -genervten- bösen "Brief" habe ich bereits an meinen Anbieter geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten...

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Also handy ist und bleibt Eigentum vom Anbieter bis du abgezahlt hast und aus den vertrag raus zu kommen geht nur wenn du alles auf papier nachweisen kannst, was schwer sein wird.

beste Lösung ist Kundenbetreuer anrufen und Kulanz bitten und Entschädigung oder Gutschrieft bekommen

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trinken kann man den schon noch aber er hat bestimmt etwas Geschmack verloren , weis wein müste immer gekühlt lagern damit er besser schmeckt und nicht schnell den geschmack verliert.

das trifft aber widerum nicht bei dem rot wein zu.

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leider lebe ich ihn Bayern, und auf dem link ist bayern nicht dabei. danke aber :-)

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