Danke,dann kann ich das so weiter geben,damit er wieder etwas besser schlafen kann.
Ach wo.Mein Mann ist 45 Jahre und ich 34,also 11 Jahre Altersunterschied.Wir hatten uns 1995 kennen gelernt und seit dem 28.2.97 verheiratet.Also Alter spielt in der Liebe keine Rolle
Auf jedem Fall mal zu Deiner Bank gehen und fragen,ob die es als P-Konto umändern können,die können Dir eventuell auch sagen,wieviel der Gehaltbetrag ist das er noch als Pfändungsfrei ist,und durch das P-Konto kannste dann alles an Geld wie gewohnt den Monat droffen lassen,also länger als 7 Tage.
Die ARGE hat dieses Geld auf dem Kontoauszug gesehen,klar das die dann fragen,woher es kommt,wieso und weshalb natürlich auch.Die schriftliche Erklärung die Dein Freund vorgeschlagen hatte,da hätten die so kullant sein können um es anzunehmen bzw. drauf einzugehen.Aber die Bearbeitung auf seinen Antrag können die eigentlich nicht stoppen,denn er muß Miete und andere Rechnungen bezahlen,sowie sich ernähren können,denn wenn die das jetzt verweigern ist es hart über die Grenze hinaus,das er Exiastenzminmun hat-sogar drunter.Gebe ihm einfach ne Erklärung,das Du ihm das Geld geliehen hast damit er über die "Runden" kommt und das er es in monatlichen Raten zurück zahlen muß.Dann soll er nochmals zur ARGE paßiert dann nix,soll er sich dann an dem Chef der ARGE weiterleiten soll,ansonsten Wiederspruch und einen Rechtsanwalt einschalten,denn es muß für JEDEN MENSCHEN eine Unterkunft,sowie Lebensmittel gesichert sein.Sowie auch die Krankenkassen u.s.w. wenn er mal krank wird,wenn ARGE sich weigert werden seine Krankenkassenbeiträge nicht mehr bezahlt und er müßte dann ja somit auch die Behandlungen u.s.w. selber bezahlen.
Seit Ihr länger als n Jahr zusammen,seit Ihr eine Bedarfsgemeinschaft.Und dann kommt darauf an,wieviel NETTO Deine Freundin verdient,berechnen die BRUTTO ist es falsch,es muß NETTO-Einkommen berechnet werden,und an Hand dessen wird man sehen,wieviel Dir zusteht.Wenn Du allerdings mit dem Bescheid der ARGE nicht ganz einverstanden bist oder nicht ganz durchblickst,auf jedem Fall innerhalb der ersten 4 Wochen einen Wiederspruch einlegen,wobei in Deinem Wiederspruch vielleicht stehen sollte,das Du das wiedersprichst und eine Auflistung dieser Berechnung sowie die dazugehörigen AGBs haben möchtest-womit erläutert wird,wie die darauf kommen auf diese Berechnung.Kommt dann diesbezüglich keine vernünftige Erläuterung,schnellst möglichst einen Anwalt einschalten,der sich mit dem Sozilgesetzen und so auskennt,und mit dem abklären wegen erneuten Wiederspruch u.s.w.,meistens hilft das dann auch.
Gehe mal zu Deiner Krankenkasse und frage mal nach,wieso weshalb warum Du nicht mehr versichert warst/bist.Dann einfach fragen,ob Du nicht wieder neu versichert werden kannst.Manchmal machen auch ARGE und Arbeittgeber etwas falsch,das die Krankenkasse somit reagiert,das Du dann nicht mehr versichert bist.Ähnlichen Fall hatten wir auch mal,bis wir ne Rechnung bekamen,für Arztkosten für die Behandlungen unserer Kinder,da wurde dann festgestellt bei der Krankenkasse,das damals vor 1nem Jahr die ARGE da was falsches angegeben hatte.Du solltest aber schnell reagieren,denn Versicherungsschutz ist wichtig,sonst kannste im Notfall alle Behandlungen und Medikamente aus eigener Tasche zahlen,und das kann teuer werden.
Also erst von Deinem zuständigen Arbeitsamt Bestätigung einholen,das Du umziehen kannst.Dann in Berlin bei der ARGE nachfragen,wieviel QM Euch zu stehen und wieviel die Kaltmiete und Nebenkosten betragen dürfen.Meisten sagt Deine ARGE das die Euch ja nicht halten können,also das Ihr hinziehen dürft wohin ihr wollt.Istbei uns auch so gewesen,Und das paßt dann schon,nur hat mein Mann auch Aussicht auf Arbeit
Es gibt einen Freibetrag von 100 Euro im Monat,das darfst Du Dir zuverdienen,mußt es aber anmelden bei der Arge.Wenn Du auch nur einen einzigen Cent mehr bekommst,wirds Dir abgezogen von der Arge.Auch darfst Du ein gewisses Limet bei einem Teilgewerbe im Jahr verdienen,liegst Du drüber,mußt Du davon noch beim Finanzamt Abgaben leisten.Frage da mal auch bei Deinem zuständigen Finanzamt nach wie sich das verhält.Mit privater Insolvenz kenne ich mich nun leider nicht aus,Sorry.