Antwort
Hallo, ich versuch hier mal mein Glück... Ich hab ein ähnliches Problem: Die Kosten für eine Weiterbildung wurden mir von meinem Arbeitgeber erstattet und als Sonderzahlung zum Brutto angegeben, also inklusive Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer. Ist es möglich, sich die Steuer über eine Angabe zurückzuholen? Bzw. wie hast du das dann gemacht (ist ja schon 2 Jahre alt die Frage)?