Ich weiß nur, daß bei einer Kündigung vom Arbeitgeber, ab dem Beginn der Kündigungsfrist, die Firma den Arbeitnehmer aus der Kurzarbeit nehmen muß (also wieder Voll arbeiten), da die Kurzarbeit zum Erhalt des Arbeitsplatzes dient. Aber am besten mal beim Arbeitsamt anrufen, da gibt es eine extra Hotline die helfen da sehr gut weiter.
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Wir haben keinen Betriebsrat. Der Kollege ist verheiratet und hat 1 Kind mit 16, die Ehefrau arbeitet. Übrigens ich (weiblich) bin auch verheiratet und habe 1 Kind mit 5 Jahren. Er hat bestimmt keine Schulden da er sehr viel mehr verdient als ich. Also werde ich kämpfen :-)