kann ich eine zweite vollstreckbare Ausfertigung eines Titels bei Gericht anfordern? ohne Anwalt?
hallo! ich habe vor ca.4-5 Jahren mit Hilfe eines Anwalts einen Vollstreckungstitel gegen einen Schuldner in Deutschland erwirkt. Doch da ich das Anwalts Honorar nicht aufeinmal aufbringen konnte. verweigerte er die Herausgabe des original Vollstreckungs-Titels. DieForderungen des Anwalts an mich, die so hoch sind dass ich sie erst nach dem vollstrecken meines Titels gegen meinen Schuldner bezahlen könnte, kann ich höchstens in kleinen raten an ihn zahlen. Bis seine Forderung an mich jedoch abbezahlt ist, wäre womöglich schon der andere 30jährige Titel bereits verjährt. Der Anwalt wies gleichzeitig darauf hin, daß er vom Zurückbehaltunsgrecht sämtlicher bei ihm befindlicher Unterlagen (Vollstreckungsurteil) Gebrauch machen wird, solange die offenen Forderungen nicht bezahlt sind. Ich möchte mich auf dieser Weise nicht erpressen lassen. Kann eine zweite vollstreckbare Ausfertigung des Titels bei Gericht angefordert werden,und sich darauf beziehen dass die originale nicht verliegen bzw wohl verlorengegangen sein müssten, da man ja irgendwie glaubhaft machen soll dass man sie nicht mehr hat. Kann ich daher diese Eidesstattliche Versicherung unterschreiben, daß ich nicht im Besitz dieser ersten Ausfertigung des Vollstreckungebscheides bin, obwohl der Anwalt alle diese Unterlagen vorliegen hat, und aufgrund streitiger