Hey :)

Sag doch, dass du in der Zeit, in dem du den Zweig gewesen bist, gemerkt hast, dass dir das nicht liegt, und du dich über das wirschftliche erkundigt hast, und dir das mehr liegt.

Und du denkst dass es dir für deine berufliche Karriere mehr bringen wird, dann sagen die schon ja ;) - viel anders würde ich nicht argumentieren, denn das ist meiner Meinung nach der einzig akzeptable Grund, wo auch die Schule denkt "wow", der macht sich Gedanken..

In diesem Sinne Viel Spaß im wirschaftszweig, mit den Mädels ;)

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Nein, das darf er NICHT, das verstößt gegen das UrhG - nach zu lesen auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

Wenn du Ihm jedoch eine schriftliche Erlaubnis gegeben hast, die du nicht revidiert bzw. welche keine zeitliche Absprachen beinhaltet, so darf derjenige es veröffentlicht.

Hast du das Bild von einer fremden Person machen, so musst du Sie fragen, ob du das Bild veröffentlichen kannst, aber auch in diesem Fall darf dieses Person dies ohne deine Einwilligung nicht veröffentlichen.

Dies kann man ganz klar abmahnen.. in vielen Fällen springen dabei 200 - 10.000€ raus.

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Hallo, Klar kannst an das Postfach senden, die Post kommt direkt dort in das Postfach rein und wird nicht erst zur Firma ausgetragen, die holen dass dann meist täglich ab. Geht auch oft schneller. Selbst wenn du die Adresse angibst, kommt es meist ins Postfach, das kann man so wählen!

Zu dem anderen, können schon!

Je nachdem um was es geht, wenn es um eine Bewerbung etc. geht kommt es ein wenig unprofessionell.

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Die ist standartmäßig auf der webseite bei, die kannst du nicht aus und einschalten...

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Googel mal nach Philipp Werle, oder der Werle Media GmbH, werle-media oder auch werle-it, werle telecom usw. das sind die Abzockmaschen des Heidelberger Abzockers!

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