Ist das schon Aufgabe des Jugendamtes?

Guten Morgen :)

Ich habe mehrere Fragen, aber erst mal zur Tatsache.

Der Freund meiner Schwester (18) ist in der 11. Klasse - hat also noch 2 Jahre bis zum Abitur. Er wohnt noch daheim bei seiner Mutter (~ 40) & mit seinem kleineren Bruder (12). Der Lebensabschnittsgefährte (~ 45) der Mutter wohnt auch dort, ist aggressiv, schlägt aber nicht. Der Kleine wird superverwöhnt & ist praktisch das "gute Kind".

Die Mutter macht ihn mehrfach nieder, "Er würde sein Leben nicht auf die Reihe bekommen", "Er wäre der totale Looser" und als meine Schwester kurzzeitig von ihm getrennt war hieß es "Er kriegt eh nichts auf die Reihe & könne nicht mal eine Beziehung führen. Völlig unfähig." Ja, er hat Legasthenie, aber er ist jetzt nicht schlecht in der Schule. Aber wenn man das nicht fördert bzw. einfach ignoriert, ist klar, dass das eine ewige Schwäche bleibt.

Er hat bis vor kurzem nebenbei gearbeitet, da er von seinem Kindergeld nichts zusehen bekommt, er bezahlt seine Klamotten selber davon. Jetzt ist der Vertrag ausgelaufen & er sucht etwas neues, bekommt währenddessen keinerlei Unterstützung von seiner Ma. Seine Ma kümmert sich seltenst um den Haushalt & Einkäufe sind auch sehr unregelmäßig, der Kühlschrank ist meistens leer.

Er hat noch einen älteren Bruder (20), der wohnt schon nicht mehr daheim & hat eine eigene Wohnung - die aber für Beide zu klein ist. Weil der Freund meiner Schwester unter seiner Mutter & dem Lebensgefährten mehr als nur ein bisschen leidet, will er da unbedingt raus. Kontakt zu seinem Vater hat er nicht.

Kann das Jugendamt ihn daraus holen?

Darf er Wohngeld beantragen?

Kann er in ein bezahltes Wohnheim gehen?

Ist seine Ma dann verpflichtet ihm sein Kindergeld auszuzahlen?

...zum Beitrag

İch denke, da er 18 ist, wird er nichts mehr Jugendamt zutun haben, den er ist kein minderjaehriger sondern Erwachsene Personen...

Er kann sich beim Arbeitsamt melden, mit Sachbearbeiterin reden, sodass er einen angemessenen WOhnung sucht und es ihm dan bewilligt wird...

Dann kann er noch Hilfe bekommen von ARGE...

Und sein Kindergeld steht ihm zu bis er die Schule beendet hat!!!! Also muss er nachdem er ausgezogen ist beim Amt wo er das Kindergeld bekommt hin bescheid geben dass er nicht mehr zuhause wohnt, daher das Geld aus sein Girokonto auftaucht...

İch hoffe es klappt wünsche ihm noch viel erfolg und glück...

...zur Antwort