Ich mich beim ausspülen eines glases (zerbrach während ich es ausspülte mit dem schwamm) schwer verletzt, sodaß ich in die notaufnahme musste und mit 11 stichen genäht wurde, dauerhafte große narbe auf den daumen !
2 tage später wurden diese gläser von einem schwedischen möbelhaus zurück gerufen , mir wäre es lieber gewesen wenn dies vor meinem unfall geschehen wäre !
ich schrieb dem möbelhaus eine mail und schilderte ihr meinen fall, darauf meldeten sie sich telefonisch bei mir und waren sehr angetan und entschuldigten sich sehr höflich bei mir mit der fragestellung was sie für mich tun könnten ...ich antworte "was wollen sie denn für mich tun ?" sie machten mir einen vorschlag da ich sehr gern bei ihnen einkaufen gehe das sie sich mit einem warengutschein bei mir entschuldigen möchten und ich sollte ihnen einen vorschlag machen in welcher höhe ...wir wurden uns schon einigen !
ichhabe ihnen die ärztlichen atteste vom KHH und von meinem hausarzt kopiert und gemailt und sie in diesem schreiben drauf hingewiesen das sie mir doch ein angebot unterbreiten sollten ! was sie dann auch getan haben ....mit 125 € gutschein ....
in einer schmerzensgeldtabelle liegen für solche fälle die beträge wesentlich höher ...ist es nun besser das angebot anzunehmen oder besteht die direkte möglichkeit einen höheren betrag ohne bedenken einfordern zu können, die auch realistisch ???