Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Mein Mann und dessen Bruder haben von der Mutter ein Haus überschrieben bekommen ( Schenkung aus 2003 )
Sie haben damals ein lebenslanges Nießbrauchrecht für die Mutter eingetragen.
Kosten und Instandhaltung verblieb bei der Mutter.
Mittlerweile ist die gute Dame schwer demenz krank, wohnt in einem Pflegeheim und wird gerichtlich betreut.
Wir haben aktuell die Löschung des Nießbrauchs beantragt.
( Funktioniert nur mit einem Notar und richterlicher Betreuung )
Nun wird dem zuständigen Amt lt. des Amtes selbst, vom Notar ein Angebot unterbreitet.
Richtet sich nach der statistischen Lebenerwartung x Jahresmiete des Hauses.
Meine Frage ist nun, was mit dem Geld geschieht.
Fakt ist, das durch den Abkauf des Nießbrauchrechts Schwiegermutter wieder "vermögend" ist und die Heimkosten zeitig begrenzt durch den Betreuer selbst bestreiten kann.
Ist das Geld vom Abkauf aufgebraucht, wird es eine Prüfung durch das Sozialamt geben.
Die Heimkosten müssen von beiden Söhnen bestritten werden.
Wie verhält es sich aber nun?
- Können die Söhne die Pflege durch ihre Einkommen bestreiten und den Erlös des Hausverkaufes somit frei verfügen?
oder
- Müssen sie den Erlös vom Hausverkauf solange "ruhen" lassen bis die Schwiegermama eingeschlafen ist und die Pflege aus ihren Einkommen zahlen?
Gerne Antworten mit Gesetztes Grundlage - Fallbeispielen - Rechtssprechungen
Vielen Dank