Werd ich da zur Verantwortung gezogen? o.O

Hallo,

ich war letzten Samstag mit einer flüchtigen bekannten Unterwegs um Ihren Wagen zu Waschen. Zu vor waren wir in einer Waschanlage und sind dann zu Ihr gefahren, damit ich den Wagen noch einmal Sauber machen kann und Sie ihre Wohnung. Nach ca 20min ging ich zu ihr und Zeigte ich Plötzlich auftretende Leichte Kratzer an der Motorhaube die Augenscheinlich von einem Stahlschwam sein könnten (bildliche vorstellung). Nach dem Sie es dann sah, war noch alles einigermaßen O.K Heute Rief sie mich an und meinte ich habe den schaden begangen, da sie mir zum Waschen einen Spühlschwam mit gegeben hat, den ich allerdings nicht nutzte. Zur groben Reinigung nahm ich einen Sauberen Lappen mit Purem Wasser. Schon alleine dadurch, das ich es damit vor ab sauber machte, tauchten bereits leichte Kratzer unter der Dreck schicht auf, die die Waschanlage wohl nicht richtig sauber machte. Heute war sie noch bei einem Autohändler mit dem Besagten Schwamm und lies sich dort bestätigen das es von "so einem teil kommen kann". Nun beharrt sie darauf, das ich mit diesem Schwamm über eine Lackierte Motorhaube gerasselt bin, und will vor Gericht gehen.

Ich erklärte ihr ganz ruig, das ich weder dieses Schwamm nutzte noch das ich für diesen Schaden verantwortlich bin. Hab den Wagen ja nur mit besagten Lappen und Klarem Wasser sauber gemacht bis nach und nach die Kratzer auftauchten und immer Stärker wurden, je öfter ich mit Lappen oder dann mit Fensterputzmittel und Küchenrolle drüber bin.

Rein logsch bedacht, hat Sie nichts außer eine "es kann so ein schwamm gewesen sein" in der Hand. Es existieren weder Zeugen die das gesehen hätten das ich mit dem Rüber bin, noch eine Aufzeichnung. Wieder rum kann ich auch nicht beweisen, das ich es nicht war. Man kann nur auf dem Schwamm sehen, das dieser noch wie Neu ist, nur das Er mit im Eimer lag und etwas verfärbt wurde durch die Dreck brühe die vorhanden war. Nur hängt kein Vogelcode an diesem Schwamm. Anders siehts eben auf dem Lappen aus

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Erstmal wär zu klären, hast du den Wagen aus reiner Gefälligkeit saubergemacht, also ohne direkte Gegenleistung oder hast du dafür Geld genommen? Falls es aus reiner Gefälligkeit war, dann brauchst du rein garnix zu befürchten, dann würde dir nämlich der Rechtsbindungswille fehlen und du kannst für eventuelle Schäden nicht verantwortlich gemacht werden.

Hast du eine Gegenleistung bekommen? Dann kontaktier deine Haftplichtversicherung. Die regeln die Schuldfrage meist schon aus Eigeninteresse.

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