Krankenschein rückdatieren möglich und rechtlich in Ordnung?

Hallo zusammen!

Ich bin leider in eine Falle getappt und weiß nicht, ob es eine Möglichkeit gibt, dort wieder herauszukommen. Folgender Sachverhalt: Ich war 6 Wochen in einer psychosomatischen Rehaeinrichtung und wurde am 30.04.15 als arbeitsfähig entlassen. Da ich schon während der Rehamaßnahme Bandscheibenbeschwerden hatte, habe ich die zuständigen Ärzte in der Reha darüber informiert, in der Hoffnung, dass ich als arbeitsunfähig entlassen werde. Da es sich aber um ein komplett neues Krankheitsbild handelte, bekam ich die Info von den Ärzten, dass ich mich am nächsten Werktag erneut auf eine andere Diagnose von meinem Arzt arbeitsunfähig schreiben lassen soll. Ich vergewisserte mich mehrmals, ob es denn wirklich ausreiche, wenn ich erst am Montag zum Arzt gehe. Der 1. Mai war ein Feiertag und Samstag / Sonntag die Praxis geschlossen. Mir wurde versichert, dass es vollkommen ausreicht und ich dadurch keinen Nachteil habe. Jetzt habe ich aber erfahren, dass die Krankenkasse doch nicht weiter Krankengeld zahlt, weil eben diese 3 Tage dazwischen liegen. Bin also in die Falle getappt. Das ganze wollte ich vermeiden, da ich jetzt ALG2 beantragen muss und das ist ein Horror für mich. Ein Antrag für eine Umschulungsmaßnahme wurde von der Reha an die Rentenversicherung gestellt, weil ich meinen alten Job nicht mehr ausüben kann. Es gilt also die Zeit bis zur Umschulung zu überbrücken, was aber auch 6 Monate betragen könnte. Nur wegen dieser 3 Tage komme ich jetzt in diese Situation, obwohl ich ausgerechnet das verhindern wollte.

Die KK bleibt stur, obwohl ich bittend und händeringend nach einer Möglichkeit/Lösung im persönlichen Gespräch gesucht habe.

Als letzte Lösung sehe ich nur noch das rückdatieren der AU von meinem behandelnden Arzt. Wäre dies denn rechtlich in Ordnung, wenn ich ihn darum bitte? Hat jemand einen hilfreichen Tipp, wie eine Rückdatierung rechtlich korrekt zu begründen wäre? Ich möchte nicht, dass mein Arzt dadurch in Schwierigkeiten gerät.

Ich hoffe, dass mir jemand einen hilfreichen Tipp geben kann, um ggf. doch ich aus der Sache positiv herauszukommen, sodass ich nicht in Hartz4 rutsche, was für mich ein Alptraum bedeutet! Danke im Voraus für hilfreiche/unterstützende Antworten im Voraus!

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Die KK sagt, dass ich am 30.04. zum Arzt hätte gehen müssen. Dann hätte ich wieder kompletten (72 Wochen) Anspruch auf Krankengeld gehabt. Aber, die 3 Tage dazwischen sind mir nun zum Verhängnis geworden. 

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