WICHTIG: Was muss ich beim Auzug renovieren/reparieren?

Hallo ihr Lieben,

in meinem Mietvertrag stehen folgende Passagen:

“ … Laufende Schönheitsreparaturen (hierzu gehören Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Rohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von Innen, Reinigen der Teppichböden) übernimmt der Mieter. Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Vor Beendigung des Mietverhältnisses sind alle Räume fachgerecht zu reparieren …“

1) Nach langen Internetrecherchen meine ich nun zu glauben, dass die Teile mit “fachgerecht“ unwirksam sind. Wie soll ich mich nun verhalten? Bezieht sich das Unwirksame nur auf “fachgerecht“, den Satz oder den ganzen Paragraphen??

“ … Alle überlassenen Wohnräume sind in einem einwandfreien Zustand zurück zugeben …“

2) Es sieht so aus, dass die Wände vor meinem Einzug (vor nicht ganz 2 Jahren) tapeziert wurden. Die Wände sind noch weiß, nur die Tapetenbahnen (wie gesagt vom Vormieter) kleben nicht Ecke auf Ecke, manchmal sind 1 bis 2 mm Abstand dazwischen, was man aber nicht sieht, da alles weiß überstrichen ist. Der Vermieter verlangt nun von mir, dass ich komplett neu renoviere, meint die Zimmer nimmt er mir mit der Tapete so nicht ab. Muss ich nun neu tapezieren? Ich finde er ist in der Beziehung sehr sehr pingelig?

3) Außerdem: Bei meinem Einzug (war bei der Abnahme der Wohnung leider nicht dabei, obwohl es so ausgemacht war) wurde mit den Vormietern eine mündliche Absprache getroffen. In meinem Zimmer stand ein großer Schrank, den ich nicht brauchte (da ich selbst einen hatte) ihn dann aber Wohl oder Übel übernehmen musste. Die Nachmieterin möchte ihn angeblich nicht haben (sagt der Vermieter, persönlicher Kontakt mit ihr wird mir nicht gestattet) und es wird gefordert ihn auszubauen. Hinter dem Schrank ist nicht tapeziert, was ich dann auch gleich noch mit machen soll. Wie soll ich mich diesbezüglich verhalten?

4) Wir sind alle zusammen eingezogen, ich war aber in den ersten 4 Wochen nicht da. In dieser Zeit wurde ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung eine Wand in meinem Zimmer (matt) grün gestrichen. Das soll ich natürlich jetzt auch noch überstreichen. Wie ist die (Rechts-) Lage in dieser Situation?

PS: Wohne zur Untermiete in einer WG, der VERMIETER in dem Fall ist der HAUPTMIETER.

Ich hoffe mir kann jemand helfen. Bin mit meinen "Mitbewohnern" echt verzweifelt.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

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Der Hauptmieter droht mir jetzt mit einer Klage, sollten die von Ihm geforderten Maßnahmen nicht bis zum 31.05. erledigt sein. Es ist reine Willkür und Schikane, er meint wenn die Arbeiten nicht nach SEINEN Vorstellungen sind, nimmt er mir die Zimmer nicht ab. Ich habe das Gefühl, er will, dass ich alles vergolde (übertrieben ausgedrückt).

Was kann ich tun?

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