Hallo an alle,
ich hab hier mal eine Frage:
Frau A kauft ein Auto auf Finanzierung, der Brief liegt folglich bei der Bank. Frau A überlässt aber das Fahrzeug Herrn B, Herr B ist somit auch der Halter und kommt für alle anfallenden Kosten auf (er zahlt die Raten, Versicherung, Steuer, u.s.w.)
Kann Frau B die Herausgabe des Fahrzeuges verlangen, da sie die Finanzierung über sich laufen hat? Wer ist dann eigentlich der Eigentümer? Bis zur vollständigen Bezahlung sicherlich noch die Bank, aber was passiert nach Ablauf der Finanzierung? Wohin schickt die Bank den Brief? An den Halter, also Herrn B. oder an Frau A.? Wer hat rechtmäßigen Anspruch auf das Fahrzeug?
Danke für eure hoffentlich hilfreichen Antworten. :)
Viele Grüsse
Isa