Hallo,
stellen Sie sich bitte das Girokonto nochmal vor. Dieses kann durch Ein- und Auszahlungen genutzt werden. Auch kann ein Dritter, dem Du vorher die Genehmigung erteilt hast (schriftlich - Einzugsermächtigung), Beträge einziehen - jetzt SEPA Lastschrift gennant (EU eben).
Sollte es jedoch passieren, dass du mit einer Abbuchung bzw. SEPA - LASTSCHRIFT nicht zufrieden bist, dann kannst Du bei deiner Bank der Abbuchung/Lastschrift widersprechen. Die Bank schreibt Dir sofort den Betrag gut und belastet den Betrag dem Einziehenden inkl. einer Gebühr (3 oder 4 Euro). Diese Gebühr meinst du wahrscheinlich. Die wird also nicht Dir, sonderm dem Einziehenden belastet.
Auch kannst du nicht verhindern, dass Du NICHT belastet wirst. Denn du hast ja schließlich ein Girokonto.
Mein Tipp:
Keine Handlung notwendig. Man sollte nur immer seine Kontoasuzüge überwachen und ggf. Lastschriften durch die Bank zurückgeben lassen. Dazu hast du während eines jeden Quartals, in dem die Buchung erfolgte, Zeit. Sogar 6 Wochen nachdem das Quartal mit der Abbuchung vorbei ist.
Gruss
PS Du kannst mit der Gebühr lediglich belaset werden, wenn eine Lastschift mangels Deckung nicht eingelöst wird auf deinem Konto. Diese Gebühr stellt Dir aber nicht die Bank, sondern der Einziehende in Rechnung