habs geliebt, hatte immer den größten!
der bellende Sexesel
Obst isst du doch auch lieber geschält, oder? ;-))
Sexkino oder Cruising Parkplätze aufsuchen.. es gibt genug Gloryholes in deiner Nähe, musst sie nur finden! ;-)
Den meisten Frauen gefallen halt die leicht verdienten Taler, die man dadurch machen kann indem man seine Stinkesöckchen verkauft!
Hast du es mal in Foren probiert?
Oder suche auf Instagram nach Hashtags die dich interessieren und schaue wer sie benutzt?
Durch Onlinegames kann man auch Leute kennenlernen! :)
Das wird schon!
denke daran: nur der, der ge..... wird ist schwul!
passt :)
Du musst dich mental drauf vorbereiten, zwei Tage vorher fasten und am besten viel Yoga machen.
Nachdem du deine anale Energie aufgeladen und dein Darm-Chakra freigesetzt hast, wirst du den geilsten Analverkehr haben!! Und dein Partner wird definitiv kein Dreck am Stecken haben! ;-)
Ich bin ein bisexueller Gärtner, der gerne mal beide Geschlechter verführt. Macht doppelt Spaß, als wenn man sich nur auf ein Geschlecht konzentriert. Wäre ja total öde..^^
13 Jahre
Hol dir lieber ne Packung Pringles, Latexhandschuhe und nen Schwamm.
Als Gleitmittel ist Kokosöl bestens geeignet, außerdem duftet es sehr elegant und verführerisch. Viel Spaß! ;-)
Schon etwas komplexere Fragestellung.
Im Grunde handelt es sich hierbei um einen Gewerbebetrieb. Dieser muss normalerweise bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden (geht bei manchen Gemeinden auch online). Da ihr den Betrieb nicht auf Dauer anlegen und keine langfristige Gewinnerzielungsabsicht wägt, könnte darauf eventuell verzichtet werden. Weiterhin bildet ihr dennoch im Grunde eine Personengesellschaft z. B. GbR. Über Elster könnt ihr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Personengesellschaften ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln. Hier könnt ihr auch ankreuzen, dass ihr zur Kleinunternehmerregelung optieren möchtet. Die Einkünfte werden auf Ebene der GbR festgestellt und dann in der jeweiligen Einkommensteuererklärung versteuert.
Du musst eine Einkommensteuererklärung samt Anlage G und Anlage EÜR abgeben.
Weiterhin ist eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. In der Umsatzsteuererklärung kannst du deine umsatzsteuerfreien Erlöse als Kleinunternehmerin eintragen.