Ich habe im Rahmen einer Aktion, wo die Angebotsgebühren für private Verkäufer für bis zu 100 Artikel mit einem Startpreis ab 1,01 € entfallen, einige Artikel in eBay reingesetzt. Die nicht verkauften Artikel habe ich über 'Mein eBay' alle einzeln wiedereingestellt (zum ersten Mal!). Dabei stand bei jedem Artikel unten über der Kostenübersicht fürs Wiedereinstellen in blau der Hinweis: "Die Angebotsgebühr wird Ihnen gutgeschrieben." Die Angebotsgebühren waren trotzdem angeführt und wurden zur untersten Zeile 'Gesamt' hinzuaddiert.
Ich dachte mir 'wenn dort steht "Die Angebotsgebühr wird Ihnen gutgeschrieben." dann wird das verrechnungstechnisch auch hinhauen'. Leider ist die Summe der Angebotsgebühren nun aber in meinem Mitgliedskonto unter 'Noch nicht in Rechnung gestellte neue Aktivität' zu ersehen und von Gutschriften ist leider weit und breit keine Spur.
Wie und wann funktioniert diese Gutschrift der Angebotsgebühren?
Leider drückt sich eBay auf der Hilfeseites http://pages.ebay.de/help/sell/questions/free-relist.html (für meine Begriffe) etwas schwammig aus. Da steht u. a. dass eine Voraussetzung für eine Gutschrift sei: "Für den wiedereingestellten Artikel muss sich ein Käufer finden. Wenn sich beim zweiten Mal kein Käufer findet, wird die Angebotsgebühr nicht gutgeschrieben." Was ist da mit "zweites Mal" gemeint? Zweites Mal Wiedereinstellen oder zweites Mal einstellen (sprich also erstes Mal Wiedereinstellen) ?
Wird die Angebotsgebühr beim ersten Mal Wiedereinstellen in jedem Fall wieder gutgeschrieben (wenn ja, wann?) oder wird sie bereits beim ersten Mal Wiedereinstellen nur gutgeschrieben, nur wenn sich ein Käufer findet?
Bitte bringt doch jmd. Licht ins Dunkle. Danke