Antwort
Ab dem 01.05.2014 darf die Begleitperson nicht mehr als 1 (!!) Punkt in Flensburg haben. (Quelle: FeV § 48a)
Ab dem 01.05.2014 darf die Begleitperson nicht mehr als 1 (!!) Punkt in Flensburg haben. (Quelle: FeV § 48a)