Bahnstreik - Kein Zug, kein Auto, kein Kollegen ind er Nähe, nur Taxi. Zumutbar?

Guten Abend. :) Die Bahn streikt ja morgen um 2 Uhr morgens bis Montag und ich habe das große Glück oder Pech, dass ich auf die Bahn angewiesen bin, als einziges Mittel um zur Arbeit zu erscheinen. (Ich habe die Arbeit im übrigen erst seit einigen Tagen, Zeitarbeit und muss um 6 Uhr morgens da sein.)

Es fährt kein Zug, habe kein Auto, kein Führerschein und gar keine Möglichkeit an ein Auto oder eine Mitfahrgelegenheit zu kommen. Im Endeffekt bleibt mir nur das Taxi übrig, die Strecke beläuft sich auf gut 20 Kilometer (40 insgesamt.)

Die kosten für die beiden Fahrten belaufen sich im groben auf mein Tagesverdienst. Meine Chefin von der Zeitarbeitsfirma hat mir ans Herz gelegt die 20 Kilometer mit dem Fahrrad zu fahren, habe aber nicht mal ein Fahrrad. Wie komme ich also zur Arbeit? Ist ein Taxi zumutbar? Ein Streik ist ja höhere Gewalt, eine Abmahnung könnte es mir nicht bringen soweit ich informiert bin, befinde mich aber noch in der Probezeit.. das ist doch sehr Ärgerlich, ich will meinen Job nicht verlieren. Aber wenn ich mit dem Fahrrad fahren würde, würde ich 2 Stunden brauchen, müsste um 4 los, und wäre erst um 19 Uhr Zuhause. (Habe ohnehin kein Fahrrad, aber wenn...)

Ein Schienenersatzverkehr wird es bei mir NICHT geben, die Züge fallen komplett aus, kein Notfallfahrplan, nichts. Taxi ist die einzige Möglichkeit die ich habe. :(

Ich wäre damit einverstanden wenn der Tag als eine Freistellung ohne Bezahlung angesehen wird. Aber ich bin mir da ziemlich unsicher.

Die Strecke beläuft sich auf 20 Kilometer,

Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe, vielen Dank.

Grüße

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Ich würde einen Tag Urlaub nehmen. Auch wenn es den in der Probezeit oder so kurz nach der Einstellung eigentlich nicht gibt, kann das Entgegenkommen des Arbeitgebers hier schon erwartet werden, finde ich. Das Angebot, sogar unbezahlte Freistellung in Anspruch zu nehmen, ist schon sehr fair. Auch wenn es dazu arbeitsrechtlich keinen Anspruch gibt, kann man auch vom Arbeitgeber Fairness erwarten. Das ist keine schöne Situation, aber wenn es wirklich keine Möglichkeit gibt, würde ich es so verusuchen.

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Mieter verstorben - was passiert nun?

Hallo Leute Problem steht ja oben beschrieben

Situation:

Mein Mieter ist am 03.11.2013 verstorben und heute treffe ich mich mit seiner Mutter (Ich denke sie ist die Erbin). Seit 1 Jahr ist die Wohnung jetzt in meinem Besitz ich hab sie von einer Erbengemeinschaft gekauft weil die (alte) Vermieterin vor jetzt genau 6 Jahren verstorben ist und keine Erben hatte. Und nach 5 Jahren darf die Erbengemeinschaft die Wohnung erst verkaufen (wenn keine Erben gefunden wurden) und der Käufer war nunmal ich.

Ich hatte meinem Mieter eine Kündigung geschrieben und wir haben uns auch gut verstanden jedoch ist leider Gottes verstorben...

Situation: Dieser Mieter hat seit 2000 keine Mieterhöhung oder Nebenkosten Erhöhung bekommen weil die alte Mieterin wohl zualt war. Das heißt er zahlte seit dem Jahr 2000 465 Euro Miete davon 96,92 Euro Nebenkosten. Ich hab die Wohnung übernommen und das garnicht gesehen das die Nebenkosten auf 96,92 stehen weil ich nur die 465 Euro gesehen hatte... aber die Nebenkosten pro Monaten betrugen im Jahr 2000 noch 96,92 und Heute im Jahre 2013 exakt 177 Euro.


  1. Frage kann ich dies noch rückwirkend anfordern?

Mir gehts nicht drum Geld einzufordern sondern eher um die Kaution, kann ich diese einbehalten? Wenn ich ihr (Der Erbin) auch noch das Angebot mache sie muss in der Wohnung nichts Renovieren und ich bring die Möbel usw. sie soll nehmen was sie behalten will und um den Rest kümmere ich mich.

Da die Wände Gelb sind müsste sie diese Streichen und die Möbel wegbringen und ich möchte dies lieber selber machen weil ich einziehen möchte und sie schon sehr alt ist und dafür ewig brauchen würde bzw. eine Firma beauftragen müsste


  1. Frage: Man sagt ja das man die Wohnung so hinterlassen muss wie sie übernommen wurde... jedoch vor 19 Jahren war ich grad mal im Kindergarten woher soll ich wissen wie diese übergeben wurde? Und ein neues Gesetz sagt doch das die Wände Weiß übergeben werden müssen

  1. Frage: Anscheinend hat der Mieter vor 4 Jahren eine neue Küche reingebaut und die Alte rausgebaut (wohl sehr alte Küche, aber keine Ahnung)

Als ich die Wohnung gekauft habe hab ich die Küche mit gekauft? Oder gehört die der Erbin? Weil der alte Mieter die "Vor" Küche entsorgt hat die wohl zur Wohnung gehörte


vielen dank :-)

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Hallo Whitec,

ob die Erbin die Wohnung bei Auszug renovieren muss, hängt davon ab, ob dies im Mietvertrag so vereinbart worden ist. Ist dies nicht der Fall, kannst Du dies nicht verlangen. Es ist nicht richtig, dass es ein neues Gesetz gäbe, nach dem die Wände bei Auszug weiß gestrichen werden müssen; es ist vielmehr so, dass ein Gericht (ich glaube, es war der BGH, das hat also Gewicht) festgestellt hat, dass der Vermieter einen Anspruch auf Schadenersatz hat, wenn der Mieter die Wände so bunt gestrichen hat, dass der Vermieter keinen Nachmieter finden kann (also z.B. blau oder schwarz). Wenn die Wände gelb gestrichen sind und im Mietvertrag keine Renovierung bei Auszug vereinbart ist, muss die Erbin (oder die Erbengemeinschaft, je nachdem) für die Renovierung auch nicht aufkommen. Was die Nebenkosten betrifft: die Nebenkostenvorauszahlung, die der Mieter neben seiner Miete erbringt, hat nur den Sinn, dass der Vermierter nicht alles vorstrecken muss. Nach Ablauf eines Jahres - oder eben, wie hier, nach Ablauf der Mietzeit - werden die tatächlich angefallenen Nebenkosten zusammengestellt und davon wird die geleistete Nebenkostenvorauszahlung abgezogen. Es ergibt sich entweder eine Nachzahlung zulasten des Mieters (wenn weniger Nebenkosten angefallen sind, als Nebenkostenvorauszahlungen geleistet wurden) oder eben eine Rückzahlung von zuviel gezahlten Nebenkosten durch den Vermieter an den Mieter (bzw. hier an die Erbin). Richtig - das ist die sogenannte Nebenkostenabrechnung, die der Vermieter erstellen und dem Mieter vorlegen muss. Wenn Du mehr Nebenkosten vorlegen musstest, kannst Du die Differenz also durchaus noch nachfordern.

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Nachtrag: ich habe die Textboxen gefunden, indem ich (vorübergehend) die Hintergrundfarbe geändert habe. Es stand der Standardtext "Hier steht ihr Text" in schwarz auf schwarzem Grund. So konnte ich die Texte leicht rauslöschen und die Hintergrundfarbe anschließend wieder auf schwarz ändern.

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Habe dasselbe Problem und auf der Suche nach einer Lösung Deine Anfrage gefunden. Weil sie noch nicht beantwortet wurde, habe ich den Kundenservice angerufen (ist bis 23 Uhr erreichbar und konnte sofort Auskunft geben, das ist ja schon mal was). Wahrscheinlich seien auf der betroffenen Seite noch Textboxen ohne Text darin vorhanden. Die könnte man aufspüren, indem man im Editor mit der Maus über die betroffenen Seiten fährt und an der Stelle, an der sich der Mauszeiger in eine Hand verwandelt, die Box markiert und herauslöscht. Sollte das nicht gelingen, könnte dieser Fehler auch einfach ignoriert werden. Wenn die Box im Editor/ in der Vorschau unsichtbar ist, wird sie es auch im Druck sein. Ich versuche jetzt mal, die leeren Textboxen ausfindig zu machen. Sollte das nicht gelingen, bestelle ich das Buch einfach trotzdem. good luck, Robert

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