Ich würde einen Tag Urlaub nehmen. Auch wenn es den in der Probezeit oder so kurz nach der Einstellung eigentlich nicht gibt, kann das Entgegenkommen des Arbeitgebers hier schon erwartet werden, finde ich. Das Angebot, sogar unbezahlte Freistellung in Anspruch zu nehmen, ist schon sehr fair. Auch wenn es dazu arbeitsrechtlich keinen Anspruch gibt, kann man auch vom Arbeitgeber Fairness erwarten. Das ist keine schöne Situation, aber wenn es wirklich keine Möglichkeit gibt, würde ich es so verusuchen.
Hallo Whitec,
ob die Erbin die Wohnung bei Auszug renovieren muss, hängt davon ab, ob dies im Mietvertrag so vereinbart worden ist. Ist dies nicht der Fall, kannst Du dies nicht verlangen. Es ist nicht richtig, dass es ein neues Gesetz gäbe, nach dem die Wände bei Auszug weiß gestrichen werden müssen; es ist vielmehr so, dass ein Gericht (ich glaube, es war der BGH, das hat also Gewicht) festgestellt hat, dass der Vermieter einen Anspruch auf Schadenersatz hat, wenn der Mieter die Wände so bunt gestrichen hat, dass der Vermieter keinen Nachmieter finden kann (also z.B. blau oder schwarz). Wenn die Wände gelb gestrichen sind und im Mietvertrag keine Renovierung bei Auszug vereinbart ist, muss die Erbin (oder die Erbengemeinschaft, je nachdem) für die Renovierung auch nicht aufkommen. Was die Nebenkosten betrifft: die Nebenkostenvorauszahlung, die der Mieter neben seiner Miete erbringt, hat nur den Sinn, dass der Vermierter nicht alles vorstrecken muss. Nach Ablauf eines Jahres - oder eben, wie hier, nach Ablauf der Mietzeit - werden die tatächlich angefallenen Nebenkosten zusammengestellt und davon wird die geleistete Nebenkostenvorauszahlung abgezogen. Es ergibt sich entweder eine Nachzahlung zulasten des Mieters (wenn weniger Nebenkosten angefallen sind, als Nebenkostenvorauszahlungen geleistet wurden) oder eben eine Rückzahlung von zuviel gezahlten Nebenkosten durch den Vermieter an den Mieter (bzw. hier an die Erbin). Richtig - das ist die sogenannte Nebenkostenabrechnung, die der Vermieter erstellen und dem Mieter vorlegen muss. Wenn Du mehr Nebenkosten vorlegen musstest, kannst Du die Differenz also durchaus noch nachfordern.
Nachtrag: ich habe die Textboxen gefunden, indem ich (vorübergehend) die Hintergrundfarbe geändert habe. Es stand der Standardtext "Hier steht ihr Text" in schwarz auf schwarzem Grund. So konnte ich die Texte leicht rauslöschen und die Hintergrundfarbe anschließend wieder auf schwarz ändern.
Habe dasselbe Problem und auf der Suche nach einer Lösung Deine Anfrage gefunden. Weil sie noch nicht beantwortet wurde, habe ich den Kundenservice angerufen (ist bis 23 Uhr erreichbar und konnte sofort Auskunft geben, das ist ja schon mal was). Wahrscheinlich seien auf der betroffenen Seite noch Textboxen ohne Text darin vorhanden. Die könnte man aufspüren, indem man im Editor mit der Maus über die betroffenen Seiten fährt und an der Stelle, an der sich der Mauszeiger in eine Hand verwandelt, die Box markiert und herauslöscht. Sollte das nicht gelingen, könnte dieser Fehler auch einfach ignoriert werden. Wenn die Box im Editor/ in der Vorschau unsichtbar ist, wird sie es auch im Druck sein. Ich versuche jetzt mal, die leeren Textboxen ausfindig zu machen. Sollte das nicht gelingen, bestelle ich das Buch einfach trotzdem. good luck, Robert