Antwort
Laut auskunft meiner Rechtschutzversicherung steht dir für die zeit wo du in Elternzeit bist auch Urlaub zu habe nämlich so ein ähnliches problem und habe mir Rechtsauskunft geholt. Auch wenn du in deinem Betrieb länger als ein halbes jahr gearbeitet hast steht dir der komplette Jahresurlaub zu wenn du ein beschäfftigungsverbot hast.