Laut auskunft meiner Rechtschutzversicherung steht dir für die zeit wo du in Elternzeit bist auch Urlaub zu habe nämlich so ein ähnliches problem und habe mir Rechtsauskunft geholt. Auch wenn du in deinem Betrieb länger als ein halbes jahr gearbeitet hast steht dir der komplette Jahresurlaub zu wenn du ein beschäfftigungsverbot hast.

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Hey wir können euch nur raten zieht da so schnell wie möglich wieder aus haben auch überlst die probleme nur leider passiert nichts. Sie bezahlen die Hausmeister nicht und die Treppenreinigung und was weiss ich nicht alles und von uns verlangen sie die Kohle dafür.

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